Streit um Rückkaufswert bei Allianz Leben

KÖLN (akr). Die Verbraucherzentrale Hamburg hat eine Sammelklage von 80 Kunden gegen die Allianz Leben eingereicht. Sie hatten ihre Lebensversicherung vor Ablauf gekündigt und ihrer Auffassung nach zu wenig von ihren Beiträgen zurückbekommen.

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Die Kläger stützen sich auf eine Entscheidung des Landgerichts Stuttgart vom Herbst, gegen das die Allianz Berufung eingelegt hat, wonach die von der Allianz verwendeten Klauseln für die Berechnung des Rückkaufswerts unwirksam sind.

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