Fahrlässige Tötung

Suchtmediziner zu Bewährungsstrafe verurteilt

Er soll mehr als 300 Patienten Betäubungsmittel verschrieben und dabei einen jungen Mann getötet haben - nun wurde der Mediziner verurteilt.

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KEMPTEN. Zu einem Jahr Gefängnis auf Bewährung und einer Bewährungsauflage von 45.000 Euro hat das Amtsgericht Kempten einen Allgäuer Arzt verurteilt.

Das Gericht sprach den 66 Jahre alten Suchtmediziner am Freitag der unbegründeten Verschreibung von Betäubungsmitteln in 198 Fällen und der fahrlässigen Tötung in einem Fall schuldig.

Als „katastrophal“ und „hanebüchen“ bezeichnete der Richter in seiner Urteilsbegründung die jahrelange Substitutionsbehandlung des Angeklagten, der im Oberallgäu eine Allgemeinarztpraxis betreibt. „Sie haben Ihre eigenen rechtswidrigen Regeln aufgestellt.“

Das Verschreiben von Betäubungsmitteln sollte bei der Behandlung von Suchtkranken die letzte Möglichkeit sein.

Psychsosoziale Betreuung hat gefehlt

Zuvor hätte der Arzt zudem eine psychosoziale Betreuung seiner Patienten - etwa bei einer Drogenberatungsstelle - anstoßen müssen. Diese fehlte jedoch. „Die Substitutionsbehandlung hätte daher gar nicht beginnen dürfen.“

Mit seiner Sorglosigkeit habe der Angeklagte auch fahrlässig den Tod eines Suchtkranken verursacht.

Das Ausstellen mehrerer Rezepte habe zu einer „gnadenlosen Überdosierung“ geführt, sagte der Richter. Der 29-jährige Patient war Anfang 2013 gestorben. Danach hatte der Arzt die Substitutionsbehandlungen beendet. (dpa)

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