Recht
Landessozialgericht: Krankenkasse muss bei Barthaarentfernung von trans Frauen Privatabrechnung akzeptieren
Eine Krankenkasse muss bei der Barthaarentfernung von Mann-zu-Frau-Transgender-Personen auch eine Privatabrechnung akzeptieren. Dass die Hautärztin über eine vertragsärztliche Zulassung verfügt, ändere daran nichts, so das Landessozialgericht in Potsdam.