Honorarkürzungen

TI-Sanktionen fordern KVen heraus

Seit dem 1. März sieht der Gesetzgeber für Verweigerer der Telematikinfrastruktur (TI) höhere Honorarkürzungen vor als bisher. Die KVen setzen diese unterschiedlich um. Gut zehn Prozent der Kassenärzte sind betroffen. Ein KV-Überblick.

Margarethe UrbanekVon Margarethe Urbanek Veröffentlicht:
Konnektoren für den TI-Anschluss: Noch immer sind nicht alle Praxen ans Netz angeschlossen. Was heißt das für’s Honorar?

Konnektoren für den TI-Anschluss: Noch immer sind nicht alle Praxen ans Netz angeschlossen. Was heißt das für’s Honorar?

© Miguel Aguirre / stock.adobe.com,

Neu-Isenburg. Arztpraxen, die bisher noch nicht an die Telematikinfrastruktur (TI) angeschlossen sind, erwartet seit dem 1. März eine höhere Honorarkürzung. Statt der bisherigen Kürzung des Honorars um ein Prozent, soll die Abrechnung seither um 2,5 Prozent gekürzt werden. So steht es im Digitale-Versorgung-Gesetz.

Die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) stellt diese Änderung mitten im Quartal mitunter vor organisatorische Schwierigkeiten, wie eine Umfrage der „Ärzte Zeitung“ offenlegt. Wie steht es um die Anschlussquote in den einzelnen KVen – und wie gedenken sie, die gesetzlich vorgeschriebenen Kürzungen in der Praxis umzusetzen?

Drei verschiedene Reaktionen der KVen

Drei Wege lassen sich skizzieren: Da sind zum Einen die KVen, deren IT es schafft, die Leistungen der ersten beiden Quartalsmonate wie vorgeschrieben, um ein Prozent zu kürzen, und Leistungen im März um 2,5 Prozent. Andere KVen wiederum beglücken ihre Mitglieder mit einer vierwöchigen „Galgenfrist“, da sie die höhere Kürzung IT-System-seitig oder auch prozessual erst zum Quartalswechsel vornehmen können. Und schließlich sind da die KVen, derzeit noch nicht wissen, wie sie die Bestimmung, die Erhöhung der Honorarkürzungen nicht auf den Quartalswechsel zu legen, in der Praxis umsetzen sollen. Sie arbeiten noch an einer Lösung.

„Wir haben bei unseren Ärzten inzwischen eine Quote von über 80 Prozent, die an die TI angeschlossen sind“, verlautet es aus der KV Baden-Württemberg Aktuelle Zahlen kämen aber erst Mitte März. Die Honorarkürzung werde umgesetzt, aber „stellt uns vor schwierige (technische) Herausforderungen“. Man sei noch dabei, die beste Lösung auszuarbeiten. (ger)

In Bayern werden die Honorarkürzungen von 2,5 Prozent von März an schätzungsweise rund ein Viertel der Praxen treffen. Abschließende Zahlen über die TI-Anschlussquoten Ende 2019 werden erst Ende März vorliegen, hieß es dazu seitens der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB). Die Anpassung der Honorarkürzung auf 2,5 Prozent könne man erst mit dem nächsten Quartalswechsel. „Die Erhöhung können wir weder IT-System-seitig noch prozessual mitten im Quartal durchführen, da die Abrechnungslogik der ambulanten Leistungen dem widerspricht“, erklärt KVB-Sprecher Martin Eulitz. (bfe)

„Im Quartal 4/2019 waren rund 89 Prozent alle Berliner Praxen an die TI angeschlossen“, sagt Dörthe Arnold, Pressesprecherin der KV Berlin. Die Honorarkürzungen mitten im Quartal sind laut Arnold eine Herausforderung für die IT der KV. Es sei noch nicht klar, wie das organisiert werden soll. „Aktuell können wir daher leider keine weiteren Angaben zur Umsetzung machen“, heißt es. (mas)

In Brandenburg sind derzeit 96 Prozent der rund 3500 Arztpraxen an die TI angeschlossen. Das sagte der stellvertretende Vorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg, Holger Rostek auf Anfrage. Keine Angaben konnte Rostek dazu machen, wie die erhöhten Kürzungen in der Praxis umgesetzt werden sollen. Dazu liefen noch interne Klärungen. Wirkliche Probleme allerdings könnte es in Zukunft geben: Denn Brandenburg gilt noch immer als Land der Funklöcher, und auch die Abdeckung mit Breitband-Internet ist in vielen Regionen des Landes noch unbefriedigend. „Für die aktuellen Anwendungen, also vor allem den Stammdatenabgleich, ist das kein größeres Problem“, sagte Rostek. Problematische Einzelfälle gebe es jedoch bereits. „Spannend wird es aber, wenn die Anforderungen steigen und eine größere Bandbreite benötigt wird“, so Rostek. „Noch lässt sich nicht sicher abschätzen, ob die technischen Voraussetzungen dann landesweit ausreichen werden.“ (lass)

Die KV meldet eine Anschlussquote von 91,5 Prozent im dritten Quartal 2019, 97 Praxen hätten zu diesem Zeitpunkt noch keinen Stammdatenaustausch vorgenommen. Zu den Sanktionen könne man derzeit keine Auskunft geben, da das Verfahren erst in der kommenden Woche abgestimmt werden solle. (ger)

In Hamburg waren zum Ende des dritten Quartals vergangenen Jahres 90 Prozent der Praxen an die TI angeschlossen. 275 Praxen waren zu diesem Zeitpunkt in der Hansestadt noch ohne TI-Anschluss. Wie diese Sanktion mitten im Quartal umgesetzt wird, steht noch nicht fest. Die KV erarbeitet hierzu noch Lösungsoptionen, hieß es. (di)

Insgesamt sind gut 88 Prozent der Praxen in Hessen an die TI angeschlossen, heißt es von der KV-Pressestelle. Die Honorarkürzung werde so umgesetzt, dass Leistungen die vor dem 1. März 2020 erbracht werden, mit einem Prozent gekürzt werden und Leistungen, die nach dem 1. März 2020 erbracht werden, mit 2,5 Prozent gekürzt werden. Das für den jeweiligen Kürzungszeitraum zugrunde legende Honorar für die intrabudgetären Leistungen einer Praxis berechne die KV mithilfe einer Vergütungsquote. Die extrabudgetären Leistungen würden mit dem zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Kürzungssatz gekürzt. (ger)

Etwa 90 Prozent der rund 11.000 Praxen in der KV Niedersachsen sind an die TI angeschlossen, meldet Pressesprecher Detlef Haffke auf Anfrage.

Die vorgesehenen Kürzungen für die Quartale 1/2019, 2/2019 und 3/2019 habe die KVN vorgenommen. Für das erste Quartal 2019 seien 1247 mit den vorgeschriebenen Honorarkürzungen von einem Prozent des Praxisumsatzes belegt worden. Insgesamt seien 732 .231,12 Euro einbehalten worden. Damit seien im ersten Quartal 11 Prozent der Praxen von einer Honorarkürzung betroffen. Im Durchschnitt liegt der Kürzungsbetrag bei 587,19 Euro pro Praxis. Im zweiten Quartal seien dann neun Prozent sanktioniert worden. Insgesamt betrage die Kürzungssumme 479 .962,07 Euro, durchschnittlich liege sie bei 475,68 Euro pro Praxis. Im dritten Quartal sind laut KVN dann noch 1188 Praxen mit durchschnittlich rund 467 Euro sanktioniert worden. Insgesamt 558.000 Euro seien einbehalten worden. Gegen die Kürzungsbescheide haben 821 Ärzte Widerspruch eingelegt – also ein Großteil der Ärzte.

Er geht davon aus, dass rund zehn Prozent der Mitglieder von der Kürzung um 2,5 Prozent betroffen sein werden – dies seien vor allem Totalverweigerer, Praxen kurz vor dem Ruhestand und Kritiker der unsicheren Datenverarbeitung. Die Leistungen der ersten beiden Quartalsmonate werden um ein Prozent gekürzt. Die Leistungen im März um 2,5 Prozent. Die IT habe damit keine Probleme. (ger)

Nach Auskunft der KVNo waren Anfang des Jahres 2020 von den rund 12.200 Praxen rund 10.280 an die Telematikinfrastruktur angeschlossen. Das entspricht einem Anteil von gut 85 Prozent. Die Erhöhung der Honorarkürzung könne noch zu einem leichten Anstieg bei der Zahl der angeschlossenen Praxen führen, schätzt sie. In Nordrhein ist noch keine Entscheidung darüber gefallen, wie die KV mit dem Wechsel innerhalb des Quartals umgehen wird. „Sobald eine Entscheidung vorliegt, werden wir unsere Mitglieder darüber informieren und auf unserer Homepage die entsprechende Regelung veröffentlichen“, sagt ein Sprecher. (iss)

In Rheinland-Pfalz waren nach Auskunft der KV Ende 2019 insgesamt 4115 Praxen an die TI angebunden, das entspreche einer Anschlussquote von etwa 90 Prozent. Im Laufe des 1. Quartals 2020 würden sich voraussichtlich weitere Praxen anbinden. Zur Umsetzung des Wechsels innerhalb eines Quartals auf 2,5 Prozent Honorarkürzung habe der Vorstand der KV noch keine Entscheidung getroffen, heißt es. (ger)

Im Saarland sind nach Angaben der KV rund acht Prozent der Praxen noch nicht an die TI angeschlossen. Diesen rund 100 Betriebsstätten werden schon jetzt die Honorare um ein Prozent gekürzt. Wie die Verschärfung der Sanktion auf 2,5 Prozent mitten im Quartal ab März praktisch umgesetzt werden soll, hat der Vorstand noch nicht entschieden. (kud)

In Sachsen ist etwa jeder fünfte Arzt Ende September vergangenen Jahres noch nicht an die TI angeschlossen gewesen. Das teilte die KV Sachsen mit. Aktuellere Zahlen lägen nicht vor. Zu den ab März steigenden Honorarkürzungen, die dann 2,5 Prozent statt bisher einem Prozent betragen, teilte die KV ergänzend mit, dass sie dazu auf Vorgaben durch die Kassenärztliche Bundesvereinigung wartet. (sve)

Derzeit liegen lediglich Daten aus dem dritten Quartal 2019 vor. Von insgesamt 3049 Praxen wurde im Oktober 162 Praxen das Honorar rückwirkend gekürzt (5,3 Prozent). Die KV geht davon aus, dass mittlerweile mehr Ärzte an die TI angeschlossen sind. (zie)

In Schleswig-Holstein gab die KV die Anschlussquote mit aktuell 88 Prozent an. Die KV Schleswig-Holstein befindet sich noch in der Prüfung, wie sich die gesetzliche Kürzungsvorgabe um 2,5 Prozent umsetzen lässt: „Eine Entscheidung ist hierzu noch nicht gefallen“, teilte die KVSH mit. (di)

Zum Jahreswechsel 2019/2020 waren in Thüringen laut KVT etwa 88 Prozent aller rund 3000 Arzt- und Psychotherapeutenpraxen an die TI angeschlossen. Von Honorarkürzungen damals in Höhe von einem Prozent der Honorarsumme wegen fehlenden TI-Anschlusses waren im dritten Quartal 2019 306 Arztpraxen betroffen. Diese Zahl nannte der 2. Vorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen (KVT) Thomas Schröter in der jüngsten Sitzung der Vertreterversammlung. Von den Fachärzte für Nervenheilkunde und für Neurologie und Psychiatrie sowie Psychotherapeuten habe die Rückzahlung jeweils jede vierte Praxis getroffen. Bei den Hausärzten hatten sich nur knapp sieben Prozent der Praxen eine Kürzung eingehandelt. Im Durchschnitt büßte jede betroffene Praxis 432 Euro ein. Insgesamt 87 .000 Euro flossen zurück in den Honorartopf zur innerärztlichen Verteilung, 44 .000 Euro betrafen extrabudgetäre Leistungen. Diese Summe muss an die Krankenkassen zurückgezahlt werden. Schröter kritisierte, dass die Rückzahlungen von einem Prozent des Praxishonorars unabhängig von der Ursache für die Verzögerung fällig wurden – und dass dies auch nach der Erhöhung des Honorarabzugs auf 2,5 Prozent ab dem 1. März so bleibt. Viele Ärzte bundesweit klagen über Lieferprobleme bei der Praxis-IT. Der Gesetzgeber sei allerdings nicht bereit, die gesetzlich vorgesehenen Sanktionen für solche Fallkonstellationen zu ändern, sagte Schröter. „Den unschuldig Betroffenen bleibt damit nur die Möglichkeit der Schadenersatzforderung gegenüber dem nicht lieferfähigen Konnektoranbieter“, so Schröter. Allerdings seien die Erfolgsaussichten hier ungewiss. (zei)

In der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) waren im dritten Quartal rund 90 Prozent der Praxen an die TI angeschlossen. Die KVWL hat keine aktuelleren Zahlen, geht aber nicht davon aus, dass sich die Zahl noch signifikant erhöht hat. Die KV erwartet nicht, dass sich viele der bisherigen TI-Kritiker wegen der Erhöhung der Honorarkürzungen für einen Anschluss an die TI entscheiden werden. „Innerhalb des Kürzungsbescheids, der dem Honorarbescheid beigelegt wird, wird für die Monate Januar und Februar jeweils eine Kürzung des Honorars von einem Prozent und für März 2,5 Prozent angesetzt, sofern der Arzt oder Psychotherapeut uns keinen Nachweis zum Anschluss an die TI vorlegt“, erläutert eine Sprecherin. (iss)

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