PIP-Skandal

TÜV Rheinland: EuGH soll Haftung klären

Ist neben PIP auch der TÜV Rheinland für Schäden durch die mangelhaften Implantate haftbar? Ein Opfer hofft darauf.

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LUXEMBURG. Im Streit um Schmerzensgeldforderungen von Opfern des PIP-Brustimplantate-Skandals geht ein entscheidendes Verfahren in die Schlussphase. Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hörte am Donnerstag in Luxemburg in einer mündlichen Verhandlung eine deutsche Klägerin und die anderen beteiligten Parteien an. Im nächsten Schritt wird nun ein Generalanwalt des EuGH einen unverbindlichen Entscheidungsvorschlag für das Gericht verfassen.

Der EuGH soll in dem Verfahren auf Antrag des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe klären, welche Pflichten bei der Kontrolle von Medizinprodukten bestehen. Hintergrund ist die Schmerzensgeldklage einer betroffenen Frau aus der Vorderpfalz. Sie wirft dem TÜV Rheinland vor, das französische Unternehmen Poly Implant Prothèse (PIP) nicht ausreichend überwacht zu haben und verlangt 40.000 Euro Schmerzensgeld.

Der TÜV Rheinland sieht sich in dem Skandal wie die Frauen als Opfer. Das Kölner Unternehmen hatte im Auftrag des inzwischen insolventen französischen Herstellers dessen Produktion zertifiziert. Dabei wurden Unterlagen und Qualitätssicherung geprüft, nicht aber die Implantate selbst.

In Deutschland hatten die Instanzen vor dem BGH die Klage der Frau aus der Vorderpfalz abgewiesen. Bereits 2013 urteilte das Oberlandesgericht Zweibrücken, der TÜV habe nur das Qualitätssicherungssystem von PIP überprüfen müssen, nicht aber, ob die Implantate tatsächlich das hochwertige Silikon enthielten.

Ein endgültiges Urteil im EuGH-Verfahren wird frühestens Ende des Jahres erwartet. (dpa)

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