Tankkarte der Praxis gilt nur für dienstliche Zwecke

KIEL (mwo). Überlassen Praxischefs Medizinischen Fachangestellten (MFA) Tank- oder Kreditkarten, so dürfen diese auch nur für die Praxis benutzt werden. Von einer Erlaubnis auch zur privaten Nutzung ist im Normalfall nicht auszugehen, wie sich aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Kiel ergibt.

Veröffentlicht:

Im konkreten Fall hatte der Kläger als Disponent Vollmacht für das Firmenkonto nebst Kredit- und Tankkarte erhalten. Über das Firmenkonto kaufte er in einem Supermarkt ein, buchte einen privaten Flug und bestellte Kinderkleidung und Haushaltsgegenstände im Versandhandel.

Mit der Tankkarte tankte er fünf verschiedene Kraftstoffarten im Wert von über 2000 Euro. Als seine Firma dies bemerkte, stellte sie alle Lohnzahlungen ein und rechnete die Einkäufe auf. Mit seiner Klage machte der Disponent geltend, seine Firma habe ihm die unbeschränkte private Nutzung der Konten und Karten erlaubt; im Zweifel müsse sie das Gegenteil beweisen.

Doch die Beweislage ist umgekehrt, so das LAG. Denn grundsätzlich sei davon auszugehen, dass betriebliche Karten auch nur betrieblichen Ausgaben dienen. Eines entsprechenden ausdrücklichen Hinweises durch den Arbeitgeber bedürfe dies nicht, so die Richter.

Az.: 2 Sa 526/10

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Berufspolitik

Abirateron-Regress: Urologen in Nordrhein berichten von bis zu 40.000 Euro

Abmahnungen schrecken Social-Media-Nutzer auf

Reels mit Musik: Die wichtigsten Regeln für Praxisteams

Das könnte Sie auch interessieren
Hybrid-DRG Plus: Ambulante Operationen per Mausklick abrechnen

© KVNO

Schnell und sicher

Hybrid-DRG Plus: Ambulante Operationen per Mausklick abrechnen

Anzeige | Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein
* Hinweis zu unseren Content-Partnern
Dieser Content Hub enthält Informationen des Unternehmens über eigene Produkte und Leistungen. Die Inhalte werden verantwortlich von den Unternehmen eingestellt und geben deren Meinung über die Eigenschaften der erläuterten Produkte und Services wieder. Für den Inhalt übernehmen die jeweiligen Unternehmen die vollständige Verantwortung.
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Nutzen durch randomisierte Studie belegt

Qigong-Übungen senken erhöhten Blutdruck

Lesetipps
Tablette, auf der GLP-1 steht

© THIBNH / Generated with AI / Stock.adobe.com

Neuer GLP-1-Rezeptoragonist

Orforglipron: Bekommt Semaglutid jetzt Konkurrenz?

Ein Stempel mit der Aufschrift "Regress"

© Gina Sanders / stock.adobe.com |

Interview zum Vertragsarztrecht

Regress-Prävention: Wie Ärzte Formfehlern aus dem Weg gehen