"Laser gehören in die Hände von Ärzten"

Tattoos dürfen künftig nur noch von Ärzten entfernt werden

Reumütige, die nicht mehr mit ihrem Tattoo leben möchten, dürfen die visuelle Schmach künftig nur noch von qualifizierten Ärztinnen und Ärzten entfernen lassen. Das sieht eine Änderung der Strahlenschutzverordnung vor.

Anke ThomasVon Anke Thomas Veröffentlicht:
Kosmetikerinnen dürfen künftig keine Tattoos mehr weglasern. Dies ist Ärzten vorbehalten.

Kosmetikerinnen dürfen künftig keine Tattoos mehr weglasern. Dies ist Ärzten vorbehalten.

© 4frame group / stock.adobe.co

BERLIN. Die Bundesärztekammer (BÄK) feiert es als Erfolg: Die Entfernung von Tätowierungen mit Lasern oder vergleichbaren hochenergetischen Verfahren darf in Zukunft nur noch von qualifizierten Ärztinnen und Ärzten durchgeführt werden. Die entsprechend überarbeitete Strahlenschutzverordnung wurde jetzt vom Bundeskabinett beschlossen, teilt die BÄK mit. Sie tritt zum 31.12. in Kraft.

rsprünglich sah die Verordnung vor, dass Tätowierungen zum Beispiel auch von Kosmetikerinnen weggelasert werden dürften. Diese Möglichkeit sei ersatzlos gestrichen worden; der Gesetzgeber sei der Argumentation der Ärzteschaft gefolgt, so die BÄK weiter.

Dreimonatige Übergangsfrist

Mit den Regelungen werden erstmals rechtliche Anforderungen an den sicheren Betrieb nichtionisierender Strahlungsquellen festgelegt, die zu kosmetischen oder sonstigen nichtmedizinischen Zwecken eingesetzt werden, erläutert das für die Verordnung zuständige Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit. Hierzu gehörten beispielsweise Laser, hochenergetische Blitzlampen und Ultraschall, die bislang von jeder Person gewerblich eingesetzt werden könnten, ohne dass eine besondere Qualifikation erforderlich sei.

Betroffene Betriebe haben nun drei Monate Zeit, um sich auf die neue Rechtslage einstellen zu können. "Im Sinne der Patientensicherheit ist das die einzig richtige Entscheidung. Hochleistungslaser sind kein Spielzeug. Sie gehören in die Hände von Ärztinnen und Ärzten", kommentierte BÄK-Präsident Professor Frank Ulrich Montgomery den Beschluss. In einer Stellungnahme habe die BÄK auf das hohe Gefährdungspotenzial – exemplarisch seien dauerhafte Schädigungen an Augen und Haut genannt – hingewiesen, das bei einer unsachgemäßen Tattoo-Entfernung mit Lasern entstehe.

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