(Teil-)Berufsunfähigkeit muss angezeigt werden

REGENSBURG (maw). Auch wenn der Versicherer beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung bestimmte Gesundheitsfragen nicht stellt, darf nicht schon vor Abschluss des Versicherungsvertrages eine (Teil-)Berufsunfähigkeit vorgelegen haben.

Veröffentlicht:

Auf eine entsprechende Entscheidung des Landgerichts Regensburg weist der Deutsche Anwaltvereins (DAV) hin.

Az.: 3 O 1208/10

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