Apothekengesetz

Thinktank plädiert für Rabattkorridor

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BERLIN. Die Diskussion um die Preisbindung für verschreibungspflichtige Arzneimittel hat das Zeug zur never ending story. Vorige Woche erteilte der Gesundheitsausschuss des Bundesrates dem Vorhaben von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn eine – zumindest zeitweilige – Absage, mit dem Apothekenstärkungsgesetz die Preisbindung sozialrechtlich abzusichern.

Stattdessen erneuerten die Ländergesundheitsminister die Forderung nach einem Verbot des Rx-Versands, um auf lange Sicht einen Preiswettbewerb im Apothekenmarkt, nicht zuletzt ausgelöst von Rezeptboni ausländischer Versandapotheken, zu verhindern. Am 20. September wird das Plenum der Länderkammer entscheiden, inwieweit es dem Ausschussvorschlag folgen will.

Nun meldet sich die Freiburger Denkfabrik „Centrum für Europäische Politik“ (cep) mit einem eigenen Gutachten („Preiswettbewerb unter Apotheken“) zu Wort. Allerdings aus entgegengesetzter, also nicht Apotheker- sondern Verbraucherperspektive. Sie kommt zu dem Schluss, dass auch die geplante sozialrechtliche Verpflichtung der Apotheken, sich im GKV-Geschäft an die Rx-Preisbindung zu halten, „einer europarechtlichen Überprüfung nicht standhalten wird“.

Der Europäische Gerichtshof, argumentiert Studienautor Dr. Patrick Stockebrandt, cep-Fachbereichsleiter Verbraucher und Gesundheit, habe mit seinem 2016 ergangenen Urteil zur Geltung der Preisbindung für EU-Versandapotheken strengere Maßstäbe an die Einschränkung der Warenverkehrsfreiheit gelegt, als in seiner früheren Rechtsprechung. Diesen Maßstäben werde das Apothekenstärkungsgesetz nicht gerecht.

Zudem würden gesetzlich und privat Versicherte ungleich behandelt, da Rezeptrabatte für Letztere ebenso wie für Selbstzahler akzeptiert werden. Stockebrandts Vorschlag: Um ein „europarechtskonformes Arzneimittelpreissystem zu schaffen“ seien „entweder ein Höchstpreissystem oder ein Rabattkorridor“ einzuführen. (cw)

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