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Tipps für rechtssicheren Online-Auftritt

NEU-ISENBURG (reh). Ist das Impressum der Praxis- oder Klinik-Website auch rechtssicher? Auf diese Frage bietet ein Ratgeber des Bundesjustizministeriums (BMJ) jetzt eine Antwort.

Veröffentlicht:

Gedacht ist der Leitfaden zur Impressumspflicht bzw. Anbieterkennzeichnung auf Internetseiten eigentlich für Gewerbetreibende. Aber auch für Praxisinhaber und Kliniken liefert er wertvolle Hinweise.

Denn wie das BMJ in seinem neuen Leitfaden erklärt: Nach dem Telemediengesetz muss jeder die Kennzeichnungspflichten erfüllen, der ein Online-Angebot bereit hält. Ausgenommen seien davon eigentlich nur Online-Angebote, die ausschließlich privaten Zwecken dienen.

Was auf jeden Fall ins Impressum gehört, ist bei niedergelassenen Ärzten der komplette Name, die vollständige Postanschrift (nur ein Postfach reicht nicht) und die Kontaktinformationen. Wobei das BMJ die Angabe mindestens einer Telefonnummer plus einer E-Mail-Adresse empfiehlt. Zusätzlich müssen die gesetzliche Berufsbezeichung und die jeweils zuständige Ärztekammer genannt sein. Bei Kliniken könnten weitere Infos wie die Umsatzsteueridentifikationsnummer nötig sein.

Den Leitfaden können Sie unter www.bmj.de/musterimpressum kostenlos herunterladen.

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