Göttingen

Transplantationschirurg bleibt auf freiem Fuß

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GÖTTINGEN. Der seit August vor Gericht stehende Göttinger Transplantationschirurg muss nicht ins Gefängnis zurück. Die Generalstaatsanwaltschaft Braunschweig hat am Dienstag die Beschwerde gegen die Außervollzugsetzung des Haftbefehls zurückgenommen.

 Der Angeklagte bleibe damit bis auf Weiteres unter strengen Auflagen in Freiheit, teilte Behördensprecher Eckhard Niestroj mit. Ausschlaggebend für diese Entscheidung sei das Verhalten des Angeklagten nach seiner Entlassung gewesen.

Der Mediziner, der fast ein Jahr in Untersuchungshaft gesessen hatte, habe alle Auflagen korrekt erfüllt und weiter an der Hauptverhandlung teilgenommen. Daher gehe man davon aus, dass er sich auch weiterhin dem Verfahren stellen werde.

Die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Göttingen hatte den Haftbefehl Mitte Dezember außer Vollzug gesetzt. Vor seiner Freilassung musste der Angeklagte eine Kaution von 500.000 Euro hinterlegen und seinen Reispepass abgeben.

Außerdem ordnete das Gericht an, dass er die Grenzen des Landkreises Göttingen nicht verlassen darf und sich zweimal täglich bei der Polizei melden muss.

Inzwischen hat die Kammer die Auflagen gelockert. Der Mediziner muss sich nur noch zweimal wöchentlich persönlich bei der Polizei melden. Außerdem darf er die Bundesrepublik nicht ohne Genehmigung des Gerichts verlassen. (pid)

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