Trennung: "Nicht verheiratet" heißt nicht, es gibt kein Geld

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Nichteheliche Partner haben zwar weniger Ansprüche auf Ausgleichszahlungen nach der Trennung - müssen aber nicht leer ausgehen.

Von Stephan Anft

Immer mehr Paare entscheiden sich gegen die Heirat und für eine nichteheliche Lebensgemeinschaft. Da eine solche Lebensgemeinschaft jederzeit aufgelöst werden kann, führt eine Trennung im Hinblick auf die Vermögensauseinandersetzung zwar zu weit weniger Problemen. Eine rechtlich absolut sichere Lösung stellt dieses Modell des Zusammenlebens allerdings nicht dar.

Zwar bestehen anders als bei einer Ehe weder rechtliche Mitwirkungspflichten noch güterrechtliche Ausgleichsmöglichkeiten. Jedoch erbringen die Partner häufig auch in einer solchen Lebensgemeinschaft einseitige finanzielle Aufwendungen. Sie investieren beispielsweise in die Immobile des anderen Partners und führen so eine Wertverbesserung herbei. Nicht bedacht wird hierbei, was mit dieser Zuwendung im Falle der Trennung geschieht.

Die Partner treffen in der Regel keine gesonderte Vereinbarung, inwiefern die geleisteten Beiträge bei einer Trennung zurück verlangt werden können. Vielmehr wird einer Zuwendung stets die Erwartung zugrunde liegen, dass die Gemeinschaft auch zukünftig besteht.

Nach der Auflösung der Partnerschaft ist ein Ausgleich für derartige Aufwendungen anders als bei den regelmäßig ersatzlos erbrachten Kosten der allgemeinen Lebensführung in besonderen Ausnahmefällen aber denkbar. Dies gilt jedoch nur bezüglich solcher Zuwendungen oder Arbeitsleistungen eines Partners, die deutlich das übliche Maß übersteigen und über das hinausgehen, was die Gemeinschaft Tag für Tag benötigt. Inwiefern und in welcher Höhe ein Ausgleichsanspruch nach Auflösung der nichtehelichen Lebensgemeinschaft besteht, hat im Rahmen einer Gesamtabwägung sämtlicher Umstände des Einzelfalles zu erfolgen. Hierbei ist stets zu berücksichtigen, dass der Partner es einmal für richtig erachtet hat, den anderen finanziell zu unterstützen.

Rechtsanwalt Stephan Anft ist Fachanwalt für Familienrecht bei Haibach Rechtsanwälte, Gießen und Frankfurt; www.haibach.com

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