Cannabis

US-Infoportal schaltet deutsche Seite frei

Veröffentlicht:

BERLIN/SEATTLE. Das US-amerikanische Internetportal Leafly, nach eigenen Angaben "weltweit die größte Nachrichtenquelle über Cannabis", hat mit www.Leafly.de jetzt auch ein deutschsprachiges Informationsangebot freigeschaltet.

Patienten und Angehörige erhielten dort Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Cannabis-Verschreibung, heißt es. Ärzte, Apotheker und medizinisches Pflegepersonal könnten sich unter anderem über therapeutische und palliative Einsatzmöglichkeiten, über arzneimittelrechtliche Aspekte sowie im Markt verfügbare Produkte informieren.

Forschern biete das Portal "Erhebungen, Ergebnisse und die neusten Studien zu medizinischem Cannabis aus der Cannabinoidforschung weltweit". (cw)

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Kommentare
Thomas Georg Schätzler 31.05.201708:48 Uhr

"Flyleaf" heißt auf deutsch "freies Deckblatt" (Buchdruck), also ohne Inhalt!

Unter www.Leafly.de steht:

" Willkommen auf Leafly.de
Auf Leafly.de finden Patienten, Angehörige, Ärzte, Apotheker, Pflegepersonal und Forscher in eigenen Wissensbereichen fundierte, wertvolle und hilfreiche Ratgeber und Informationen über Cannabis als Medizin. Leafly.de beantwortet die am häufigst gestellten Fragen rund um das neue Gesetz, das den Einsatz von Cannabinoiden Rezepturarzneimitteln in Deutschland regelt. Ergänzt wird das Bildungsangebot durch Nachrichten und Ergebnisse aus der Cannabisforschung weltweit sowie durch eine umfangreiche Wissensdatenbank rund um Cannabis. Leafly.de ist ein redaktionell unabhängiges Onlineportal.

Patienten, Angehörige und Betroffene
Mit dem sogenannten „Cannabis-Gesetz“ vom 10. März 2017 sind die Möglichkeiten zur Verschreibung von medizinischem Cannabis erweitert worden. Nun ist es Patienten möglich, medizinisch begründet ein BtM-Rezept zu erhalten und dieses direkt in einer Apotheke einzulösen..."

Der letzte zitierte Satz ist definitiv falsch. Denn das medizinisch indizierte Cannabis-Betäubungsmittel-(BTM)-Rezept unterliegt dem Genehmigungsvorbehalt der Krankenkassen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Die dortigen Sozialversicherungs-Fachangestellten können als Verwaltungsfachangestellte medizinische begründete Verordnungen fachlich gar nicht einschätzen und müssen diesen Vorgang wiederum dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) überstellen. Der MDK ist wiederum als verlängerter Arm der GKV-Kassen gar nicht in die Krankenversorgung bzw. Schmerztherapie involviert und lehnt i. d. R. den Cannabis Heil- und Linderungsversuch ab oder lässt die Einlösungsfrist für das BTM-Rezept verstreichen.

Eine Direkteinreichung eines ärztlich ordnungsgemäß ausgestellten Cannabis-BTM-Rezeptes in der Apotheke ist nach derzeitiger Gesetzeslage offenkundig bewusst ausgeschlossen worden, und die Patienten sind faktisch von einer wie auch immer gearteten Versorgung ausgeschlossen.

Mf+kG, Dr. med. Thomas G. Schätzler, FAfAM

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