Ultraschall: Die Frist läuft aus!
NEU-ISENBURG (reh). Der Countdown läuft. Ärzte, die Ultraschalluntersuchungen als GKV-Leistung abrechnen und eine Ultraschall-Genehmigung für ihre Geräte haben, müssen ihrer KV bis zum 31. März die Geräteeigenschaften melden.