Arbeitsbedingungen
Umfrage: Dreiviertel der angestellten Ärzte sind trotz Überstunden zufrieden
Eine nicht repräsentative Befragung des Marktforschers Interrogare unter 419 angestellten Medizinern zeigt: Überstunden gehören zum Beruf dazu. Nur ein kleiner Teil ist deswegen unzufrieden.
Veröffentlicht:Bielefeld. 72 Prozent der angestellten Ärzte sind trotz Überstunden zufrieden oder absolut zufrieden mit ihrer Arbeitssituation – auch wenn sie im Durchschnitt 50 Stunden pro Woche arbeiten. Dies hat das aktuelle, nicht repräsentative Ärztepanel des Marktforschers Interrogare ergeben. Dafür wurden 419 Ärztinnen und Ärzte verschiedener Fachrichtungen befragt, die in Klinik (43 Prozent), Praxis (43 Prozent) und MVZ (14 Prozent) tätig sind. Dabei gaben 85 Prozent der Befragten an, dass Überstunden zu ihrem Beruf dazu gehören.
Die Gründe, die für Zufriedenheit und auch Unzufriedenheit sorgen sind je nach Arbeitsort unterschiedlich. Während in Kliniken tätige Mediziner angaben, dass das Team und das Arbeitsklima insbesondere für deren Zufriedenheit sorgten, waren es in der Praxis das selbständige Arbeiten und die Flexibilität. Letztere war auch der meistgenannte Grund bei den Befragten, die im MVZ tätig sind. Die größten Treiber für Unzufriedenheit sind in der Klinik die hohe Arbeitsbelastung und der Personalmangel, in der Praxis die Bürokratie und im MVZ ebenfalls die hohe Arbeitsbelastung.
Wunsch nach besseren Strukturen
In der Klinik werden Überstunden zu 94 Prozent nicht dokumentiert, im MVZ 67 Prozent und in der Praxis 51 Prozent. Eine Vergütung der Mehrarbeit erfolgt in aller Regel nicht: 58 Prozent erhielten keinerlei Vergütung, weitere 27 Prozent nur teilweise.
Warum die Ärzteschaft so viele Überstunden macht, liegt insbesondere daran, dass die Arbeit mit Patientenbetreuung, Organisation und Bürokratie sowie aufgrund des Personalmangels sonst nicht zu schaffen wäre. Kein Wunder, dass die Wünsche der Ärzt:innen „bessere Strukturen/Organisation“, „weniger Bürokratie" und auch „mehr/qualifiziertes Personal“ lauten. (eb)