Umsatzsteuerfreie Gutachten

Veröffentlicht:

  • Gutachten für eine medizinische Rehabilitationsmaßnahme, auch wenn der Patient im Ergebnis nicht rehabilitierbar ist
  • Vorsorgeuntersuchungen, auch betriebsärztliche Vorsorgeuntersuchungen nach Paragraf 3 Absatz 1 Nr. 2 des "Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit". Einstellungsuntersuchungen sind hiervor ausgenommen. Umsatzsteuerfrei sind außerdem nach anderen Schutzvorschriften erbrachte Leistungen, die therapeutischen Zwecken dienen, etwa nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz.
  • Alkohol- und Drogengutachten zum Zwecke einer anschließenden Heilbehandlung
  • Körperliche Untersuchungen zur Verwahrfähigkeit in Zusammenhang mit Polizei- und Justizgewahrsam
  • Leichenschau und Ausstellen der Todesbescheinigung
  • Gutachten für die GKV, etwa zu Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen, Hilfsmittelversorgung, häuslicher Krankenpflege
  • Leistungen zur Kontrolle von gespendetem Blut
  • Erstellung und Befundung oder Zweitbefundung von Mammographien

Lesen Sie dazu auch den Gastbeitrag: Gutachten-Liste bringt Ärzten Steuerklarheit

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