Umzug nicht auf Kosten des Kindes-Unterhalts

SAARBRÜCKEN (dpa). Der Umzug zu einer neuen Lebensgefährtin darf finanziell nicht auf Kosten des Kindes-Unterhalts gehen.

Veröffentlicht:

Das entschied das Saarländische Oberlandesgericht (OLG) Saarbrücken in einem am Freitag bekanntgewordenen Beschluss. Nach dem Richterspruch gilt dies jedenfalls dann, wenn der Vater den Mindestunterhalt für sein Kind nicht mehr zahlen kann und er mit der neuen Lebensgefährtin nicht verheiratet ist.

Das Gericht verpflichtete einen geschiedenen Vater, an seinen leiblichen Sohn weiterhin Unterhalt zu zahlen. Der Vater hatte geltend gemacht, er sei dazu finanziell nicht mehr in der Lage. Unter anderem sei er durch den Umzug zu seiner neuen Lebensgefährtin finanziell sehr belastet. Das müsse "unterhaltsrechtlich berücksichtigt werden".

Das OLG winkte jedoch ab. Seine private Lebensführung dürfe nicht auf Kosten des unterhaltsberechtigten Kindes gehen. Daher werde er so behandelt, als seien die umzugsbedingten Kosten nicht angefallen, befanden die Richter.

Az.: 6 UF 110/11

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Bundesrat

Schleswig-Holstein drängt auf Anpassungen beim AMNOG

Krankenkassen-Analyse

AOK: Etwas mehr Verdachtsmeldungen zu Behandlungsfehlern

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Sie fragen – Experten antworten

Bei HPV-Nachweis: Sollte nun auch der Ehepartner geimpft werden?

Lesetipps
Schild eines Hautarztes mit den Öffnungszeiten.

© Dr. Hans Schulz, Bergkamen

Dermatologische Komplikationen

Was tun, wenn beim Diabetes die Haut Ärger macht?