Unfall beim Duschen vor dem Einsatz - Rettungssanitäter ist versichtert

SPEYER (mwo). Wenn Rettungssanitäter vor Dienstbeginn noch duschen, stehen sie dabei unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Das hat das Sozialgericht Speyer mit einem Urteil entschieden. Es dürfte wohl auch für angestellte Ärzte, Krankenschwestern und Pflegekräfte gelten, die engen körperlichen Kontakt zu ihren Patienten haben.

Veröffentlicht:

Normal gilt das Duschen nach Arbeitsbeginn als reine Privatsache und ist daher nicht versichert. Den Fall des Rettungssanitäters wertete das Gericht allerdings anders.

Er wollte nach seinem sieben Kilometer weiten Fahrradweg zur Arbeit noch duschen, damit er nicht verschwitzt zu den Patienten fahren muss. Auf dem Weg zur Dusche stürzte er und verletzte sich ein Fußgelenk.

Hier war das Duschen eine privat-beruflich "gemischte Tätigkeit", befand das Sozialgericht und sprach dem Rettungssanitäter eine Unfallentschädigung zu. Angesichts seines körperlich engen Kontakts zu den Patienten sei die Reinigung praktisch Voraussetzung für seine Einsatzfähigkeit gewesen.

Neben dem privaten Hygienebedürfnis habe daher auch ein versicherter "innerer Zusammenhang" zu seiner Arbeit bestanden.

Az.: S 15 U 40/10

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Berufspolitik

Patientenströme – besser gelenkt

Kooperation | In Kooperation mit: Partnern aus Baden-Württemberg: AOK, Bosch BKK und dem MEDIVERBUND
Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Mehr als ein oberflächlicher Eingriff: Die Krankenhausreform verändert auch an der Schnittstelle ambulant-stationär eine ganze Menge.

© Tobilander / stock.adobe.com

Folgen der Krankenhausreform für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte

Die Klinikreform bringt Bewegung an der Schnittstelle zwischen Praxen und Krankenhäusern

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: der Deutschen Apotheker- und Ärztbank (apoBank)
Dr. med. Gerhard M. Sontheimer (ANregiomed, Region Ansbach) und Holger Baumann (Kliniken der Stadt Köln, v.l.) haben in der Praxis gute Erfahrungen mit Systempartnerschaften gemacht.

© Philips

Mehr Spielraum für moderne Prozesse in der Klinik

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Philips GmbH Market DACH, Hamburg
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Systematisches Review

Kortikosteroide bei schwerer Pneumonie wahrscheinlich nützlich

Lesetipps
Eine Frau sitzt einem älterem Arzt gegenüber.

© Jonas Glaubitz / stock.adobe.com

Nachsorge

Welche Unterstützung Krebspatienten von ihren Hausärzten erwarten

Eine Frau fässt sich mit den Händen an die Brust

© Art_Photo / stock.adobe.com

Unterschiede der Geschlechter

Herzinfarkte und Ischämie bei Frauen: Was ist wirklich anders?