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Der Konkrete Fall

Welche Versicherung für Impfschäden zahlt

Ob die private Unfallversicherung für Schäden durch die Corona-Impfung aufkommt, verrät der Blick ins Kleingedruckte. Sinnvoller ist die Absicherung durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung.

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Frage: Die Impfkampagne der Bundesregierung ist angelaufen. An verschiedenen Stellen bin ich über Angebote von Versicherungsvermittlern gestolpert: Sie informieren darüber, dass Impfschäden über die private Unfallversicherung abgesichert werden können. Ist das nicht Geschäftemachen mit der Angst?

Antwort: Nur aus Angst vor einem Impfschaden eine private Unfallversicherung abzuschließen, ist tatsächlich nicht sinnvoll. Diese Haltung vertreten auch Verbraucherschützer. Denn grundsätzlich haben Betroffene Anspruch auf Versorgungsleistungen gegenüber dem Hoheitsträger, das sind die jeweiligen Bundesländer und die dort angesiedelten Versorgungsämter. Das Versorgungsamt übernimmt die Beurteilung, ob die Impfung Ursache für eine eingetretene Schädigung war. Allerdings sind diese Zahlungen sehr niedrig und reichen möglicherweise nicht aus, um den Lebensstandard zu halten.

Hier setzt die private Unfallversicherung an. Sie zahlt für anfallende Kosten wie den barrierefreien Umbau des Hauses oder des Autos. Allerdings sind nicht in allen Bedingungen Impfschäden eingeschlossen. Ein Blick ins Kleingedruckte ist deswegen wichtig. „In den meisten Komfort- und Premiumtarifen der Gesellschaften sind Impfschäden bereits inbegriffen“, sagt Norbert Porazik vom Maklerpool Fondsfinanz. Aber Achtung: Manche Anbieter führen eine spezielle Liste mit Schutzimpfungen, die versichert sind. Steht Covid-19 nicht auf der Liste, sind Impfschäden demnach auch nicht versichert. „Es ist daher wichtig, darauf zu achten, dass die Gesellschaft die Leistung für Impfschäden nicht auf bestimmte Impfungen reduziert“, sagt Porazik.

Umfassender als die private Unfallversicherung ist allerdings die private Berufsunfähigkeitsversicherung – in Ergänzung zur Absicherung über das Versorgungswerk. Sie ist aus Sicht von Verbraucherschützern die sinnvollere Alternative: „Sie sichert gegen den Verlust des Einkommens ab, unabhängig davon, ob die Berufsunfähigkeit aufgrund einer schwerwiegenden Erkrankung, eines Unfalls oder eben eines seltenen Impfschadens entsteht“, heißt es bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. (acg)

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