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Union will Falschabrechnern an den Kragen

Viele Kliniken rechnen falsch ab - sagen die Kassen und beklagen einen Milliarden-Schaden. Jetzt will die Union durchgreifen und drastische Strafen für Falschabrechner einführen.

Anno FrickeVon Anno Fricke Veröffentlicht:
Lange Quittung: Nach dem Willen der Union soll der MDK künftig bei Kliniken genauer hinsehen.

Lange Quittung: Nach dem Willen der Union soll der MDK künftig bei Kliniken genauer hinsehen.

© Erwin Wodicka / panthermedia

BERLIN. Mit schöner Regelmäßigkeit wirft der GKV-Spitzenverband den Krankenhausverwaltungen vor, zu viele falsche oder fehlerhafte Abrechnungen vorzulegen.

Für 2009 hat der Medizinische Dienst des GKV-Spitzenverbandes (MDS) ein Rückforderungspotenzial von einer Milliarde Euro ausgemacht. Erste Auswertungen der rund 2,3 Millionen geprüften Abrechnungen aus dem Jahr 2011 bestätigten diesen Trend, hat der MDS der "Ärzte Zeitung" auf Anfrage mitgeteilt.

Nicht so schwarz malt das Bild der Bundesrechnungshof. Er beanstandete für 2010 nicht korrekte Rechnungen von über 875 Millionen Euro.

Die Krankenhäuser halten regelmäßig dagegen: Von den rund 17 Millionen Behandlungsfällen in den 2100 Krankenhäusern würden etwa zehn bis zwölf Prozent geprüft.

96 Prozent aller Abrechnungen blieben unbeanstandet, hat ein von der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) in Auftrag gegebenes Gutachten der BDO-Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ergeben.

Fazit der Kliniken: Der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK), der die Rechnungen prüft, sei nicht neutral.

Spahn: Falschabrechnungen zulasten der Beitragszahler

Die Unionsfraktion will mit einer Gesetzesänderung die verfahrene Situation befrieden. Ihre Vorschläge, die der "Ärzte Zeitung" vorliegen, zielen darauf ab, vor allem in den auffälligen Krankenhäusern nach falschen Abrechnungen zu fahnden.

Außerdem wollen die Unionspolitiker erstmals Strafzahlungen für Abrechnungssünder einführen. Konkret heißt das, dass die Kliniken künftig nicht nur den Differenzbetrag, sondern zusätzlich noch einmal die Hälfte des Betrags quasi als Bußgeld zurückzahlen müssen.

Die Unionspolitiker folgen damit einem Vorschlag des Bundessozialgerichtes, das im Juni 2010 dem Gesetzgeber nahe legte, an dieser Stelle etwas zu tun.

Den Antrag hatte die Unionsfraktion im Gesundheitsministerium ausformulieren lassen. "Das Ministerium hat einen ausgewogenen Vorschlag vorgelegt, den wir unterstützen", sagte der gesundheitspolitische Sprecher der Union Jens Spahn der "Ärzte Zeitung".

Wer systematisch zulasten der Beitragszahler falsch abrechne, der müsse auch bestraft werden. CDU und CSU wollen die Regelung an das Psych-Entgeltgesetz anhängen, das kurz vor den Anhörungen im Bundestag steht.

"Wer Krankenhäusern strafauffällige Handlungen unterstellt, ist unverschämt", kommentierte der Sprecher der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Moritz Quiske, den Vorstoß der Union.

Die Union plant eine Mediation per Gesetz

Die Autoren des Gesetzantrages, der sich wie ein Vorschlag zur Mediation der Konflikte liest, sehen die Verantwortung für fehlerhafte Abrechnungen aber nicht allein bei den Krankenhäusern.

Auch das komplexe Fallpauschalensystem trage zu Meinungsverschiedenheiten über Kodier- und Abrechnungsfragen bei, heißt es in der Begründung des Antrags.

Dies hatte schon der Bundesrechnungshof 2010 moniert. Den Verbänden von Krankenkassen und Kliniken soll daher aufgetragen werden, diese Fragen zu klären und einen "Konfliktregelungsmechanismus" vor der Rechnungsstellung zu installieren.

Die Rolle des DRG-Instituts InEK in diesem Prozess soll gestärkt werden. Die Kontrahenten sollen in dem so entstehenden "lernenden System," zueinanderfinden, heißt es in dem Antrag.

Gleichzeitig will die Union die Selbstverwaltungspartner damit beauftragen, eine "kriterienbasierte Auffälligkeitsprüfung" zu installieren.

DKG und GKV-Spitzenverband sollen Kriterien festlegen, wann ein Haus in den Verdacht gerät, unabsichtlich oder mit Vorsatz fehlerhaft abzurechnen. Die Prüfungen des MDK sollen sich dann gezielt auf diese Häuser konzentrieren. Die ohnehin eher seltenen zufälligen Stichproben sollen dafür entfallen.

Einig ist die Koalition in diesem Vorgehen nicht. Auf dem Antrag ist die FDP-Fraktion als Urheberin mit vermerkt. Aber: "Der Entwurf ist nicht abgestimmt", hieß es am Montag aus der FDP-Fraktion.

Er sehe die Vorschläge nicht als Ergebnis der Expertenanhörung im Gesundheitsausschuss, sagte der gesundheitspolitische Sprecher der FDP, Heinz Lanfermann, der "Ärzte Zeitung".

Das bedeute aber nicht, wie verschiedene Medien bereits berichtet hätten, dass die FDP den Antrag ablehne. Noch gebe es dazu aber "keine Einschätzung", so Lanfermann.

Lesen Sie dazu auch den Kommentar: Verloren im Entgeltdschungel

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