Unklare Vergütung bei Hautkrebs-Screening
BERLIN (eb). Wenige Tage vor der Einführung des Hautkrebs-Screenings als Kassenleistung zum 1. Juli steht nach wie vor die Vergütungsfrage für die erbringenden Ärzte offen.
Derweil bilden sich die Hausärzte, die diese Leistung dann auch erbringen dürfen, entsprechend fort. Bereits jeder fünfte Kollege hat die Fortbildung absolviert.




![Chronischer Schmerz: Digitalisierung hält Einzug Muster 16. DiGA-Verordnungen sind als „Gebühr frei“ zu kennzeichnen (1). Im BVG-Feld (2) steht eine „6“, wenn nach Bundesversorgungs- oder -entschädigungsgesetz Anspruch auf die Verordnung besteht. Im Verordnungsfeld (3) darf maximal eine DiGA verordnet werden. Anzugeben sind „Digitale Gesundheitsanwendung“, die PZN und der Name der jeweiligen DiGA [7]. Pfizer Deutschland GmbH](/Bilder/Muster-16-DiGA-Verordnungen-sind-als-Gebuehr-frei-zu-209550.jpg)


