Unzulässige Verordnung verjährt erst nach vier Jahren

KASSEL (mwo). Ärzte, die Verordnungen ausgestellt haben, obwohl sich der Patient im Krankenhaus befand, können nicht auf schnelle Verjährung hoffen.

Veröffentlicht:

Es gilt die allgemeine Verjährungsfrist von vier Jahren, urteilte in seiner jüngsten Sitzung der Vertragsarztsenat des Bundessozialgerichts (BSG) in Kassel.

Das BSG gab damit der AOK Rheinland-Pfalz recht. Sie hatte beim Prüfungsausschuss beantragt, einen "sonstigen Schaden" zu Lasten einer Gemeinschaftspraxis festzustellen. Die Ärzte der Praxis hätten Verordnungen für Patienten ausgestellt, die sich zum jeweiligen Zeitpunkt zur stationären Behandlung in einer Klinik befanden.

Prüfungs- und Beschwerdeausschuss lehnten dies wegen Fristversäumnis ab. Nach der Prüfvereinbarung müsse die Kasse einen solchen "sonstigen Schaden" innerhalb von sechs Monaten geltend machen. Doch dies sei eine Antragsfrist, die einem zügigen Verfahren dienen solle, nicht aber dem Schutz des Vertragsarztes, urteilte das BSG. Den Arzt schütze erst die Verjährungsfrist von vier Jahren.

Entsprechend hatte der BSG-Vertragsarztsenat auch schon zur Wirtschaftlichkeitsprüfung entschieden. In dem neuen Fall muss nun der Beschwerdeausschuss prüfen, ob der Gemeinschaftspraxis ein Verschulden vorzuwerfen ist.

Az.: B 6 KA 16/10 R

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Bundessozialgericht 2025

Wieder mehr Neuzugänge beim BSG-Vertragsarztsenat

Das könnte Sie auch interessieren
Hybrid-DRG Plus: Ambulante Operationen per Mausklick abrechnen

© KVNO

Schnell und sicher

Hybrid-DRG Plus: Ambulante Operationen per Mausklick abrechnen

Anzeige | Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein
Kommentare
* Hinweis zu unseren Content-Partnern
Dieser Content Hub enthält Informationen des Unternehmens über eigene Produkte und Leistungen. Die Inhalte werden verantwortlich von den Unternehmen eingestellt und geben deren Meinung über die Eigenschaften der erläuterten Produkte und Services wieder. Für den Inhalt übernehmen die jeweiligen Unternehmen die vollständige Verantwortung.
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Umbrella-Review

Welcher Sport bei Depression und Angststörung am besten hilft

Lesetipps
Nahaufnahme der Hände eines Labortechnikers mit einem Röhrchen mit einer Blutprobe darin aus einem Gestell mit anderen Proben.

© angellodeco / stock.adobe.com

Kasuistik

Massiv erhöhter CA-19-9-Wert weckt falschen Krebsverdacht