Urlauber müssen Schaden schnell geltend machen
KARLSRUHE(dpa). Wer nach einem Unfall während einer Urlaubsreise Schadensersatz einfordern möchte, muss ihn innerhalb eines Monats beim Reiseveranstalter geltend machen.
Nach einem neuen Urteil des Bundesgerichtshofs gilt diese Frist nicht nur für den Urlauber selbst, sondern auch für die Krankenkasse, die für die Behandlungskosten aufgekommen ist.
Az.: Xa ZR 99/06