Stealthing

Urteil: Heimlicher ungeschützter Sex ist strafbar

Das Oberlandesgericht Schleswig hat zum sogenannten Stealthing geurteilt: Streift ein Mann beim Sex heimlich das Kondom ab, kann das eine strafbare Tat sein.

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Das Kondom muss beim Sex drauf bleiben: Sonst kann das strafbar sein.

Das Kondom muss beim Sex drauf bleiben: Sonst kann das strafbar sein.

© motortion / stock.adobe.com

Schleswig. Die Tat wird neudeutsch als „Stealthing“ bezeichnet: Die Frau will nur geschützten Geschlechtsverkehr, der Mann streift das Kondom aber unbemerkt wieder ab, ehe er in sie eindringt. Das gilt als sexueller Übergriff, mit dem sich der Mann strafbar macht, urteilte jetzt das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht (OLG) in Schleswig.

Im Streitfall hatte die Frau dem Mann vorgeworfen, er habe während einer „Pause“ das Kondom unbemerkt entfernt. Dabei habe er gewusst, dass sie das nicht wolle. Das Amtsgericht Kiel hatte dies nicht als strafbar angesehen und den Mann freigesprochen.

Das OLG Schleswig entschied nun jedoch, „Stealthing“ erfülle „grundsätzlich den Straftatbestand des sexuellen Übergriffs“. Erkläre ein Opfer vor dem Geschlechtsverkehr, dass es diesem nur mit Kondom zustimme, so könne das ungeschützte Eindringen auch dann als sexueller Übergriff strafbar sein, wenn das Opfer das Fehlen des Kondoms während des Geschlechtsverkehrs nicht bemerke.

Im konkreten Fall hatte das Amtsgericht die konkreten Umstände gar nicht aufgeklärt. Dies muss es nun noch nachholen. Das Kammergericht Berlin hatte im August 2020 „Stealthing“ jedenfalls dann als strafbar angesehen, wenn es zu einem ungeschützten Samenerguss kommt. (mwo)

Oberlandesgericht Schleswig, Az.: 2 OLG 4 Ss 13/21

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