Urteil: Silvester-Raketen sind Spielwaren

MAGDEBURG (dpa). Auch gefährliche Silvester-Raketen sind Spielzeug. Sie dürfen deshalb auch in Spielwarengeschäften verkauft werden. Ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Magdeburg von Oktober 2010 sei nun rechtskräftig, teilte das Gericht mit.

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Das Magdeburger Urteil war vom Oberverwaltungsgericht Naumburg bestätigt worden, eine Revision vor dem Bundesgerichtshof hat der Kläger nun zurückgenommen.

In dem Prozess hatte der Vermieter einem Spielwarengeschäft einen Verstoß gegen den Mietvertrag vorgeworfen. Die Richter stellten klar: "Spielzeug umfasst nicht nur Gegenstände, mit denen Kinder spielen."

Vielmehr: "Auch Erwachsene und Tiere spielen." Das Magdeburger Gericht verweist auf Poker-Karten, Modelleisenbahnen oder PC-Spiele. Der Begriff "Spielwaren" ist dem Gericht zufolge auch weiter zu fassen als der Begriff "Kinderspielzeug".

Dabei verwies die Kammer auf das "Gesamtverständnis der Branche" und auch auf eine Spielwarenmesse, auf der auch Feuerwerkskörper ausgestellt würden.

Az.: 10 O 551/10

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