E-Zigaretten

Urteil schmeckt Pharmaverband nicht

Das Bundesverwaltungsgericht stuft E-Zigaretten als Genussmittel und nicht als Arzneimittel ein. Ein Urteil, das dem Pharmaverband BAH gar nicht schmeckt.

Veröffentlicht:

LEIPZIG. Die Behörden in Nordrhein-Westfalen vertreten seit Jahren die Auffassung, dass E-Zigaretten und die zugehörigen Filterkartuschen mit nikotinhaltigem Liquid zulassungspflichtig sind. Die grüne Gesundheitsministerin in Düsseldorf, Barbara Steffens, warnte schon 2011 öffentlich vor dem neuen Produkt.

Gesundheitliche Risiken auch für Passivraucher des entstehenden Dampfs seien noch völlig ungeklärt. Es bestehe ein Verdacht auf allergieauslösende Substanzen. Die Produkte dürften nur mit Zulassung verkauft werden.

Mehrere Hersteller und Händler klagten gegen diese Äußerungen sowie gegen konkrete Verkaufsverbote. Das Bundesverwaltungsgericht gab nun einem Händler aus Wuppertal sowie einem Hersteller aus dem Raum Köln recht.

 Nikotinhaltige "Liquids" für die neuartigen "E-Zigaretten" sind keine zulassungspflichtigen Arzneimittel. Entsprechend sind auch die E-Zigaretten selbst keine zulassungspflichtigen Medizinprodukte.

Zur Begründung erklärten die Leipziger Richter, laut Arzneimittelgesetz würden Arzneimittel "zur Heilung, Linderung oder Verhütung von Krankheiten vermarktet". Dies sei bei den nikotinhaltigen Liquids nicht der Fall.

Ihre Produktaufmachung lasse auch nicht den Eindruck eines Arzneimittels entstehen.

"Therapeutische Eignung" fehlt

Die Liquids seien auch keine "Funktionsarzneimittel". Das in ihnen enthaltene Nikotin wirke zwar pharmakologisch auf den Körper ein. Doch anders als etwa Nikotinpflastern fehle den Liquids eine "therapeutische Eignung".

Dass die E-Zigaretten als Hilfsmittel zur Rauch- und Nikotinentwöhnung geeignet sind, sei jedenfalls bislang nicht belegt.

"Entsprechend messen die Verbraucher nikotinhaltigen Liquids überwiegend keine arzneiliche Zweckbestimmung bei, sondern verwenden sie als Genussmittel", erklärten die Leipziger Richter.

Ähnlich hatte kürzlich auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) zu künstlichen Cannabinoiden - sogenannte Legal Highs - entschieden. Wie berichtet, sind danach gesundheitsschädliche Rauschmittel keine Arzneimittel, sofern sie nicht auch im Dienst der Gesundheit eingesetzt werden können.

Der Bundesverband der Arzneimittelhersteller (BAH) wertete die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts als nicht verbraucherfreundlich: "Damit haben die Richter die Chance vertan, dass auch Hersteller von E-Zigaretten - ebenso wie die Hersteller von Arzneimitteln - im Zulassungsverfahren die Wirksamkeit und Sicherheit ihrer Produkte nachweisen müssen.

Das ist ein schwarzer Tag für die Verbraucher- und Patientenrechte", so BAH-Hauptgeschäftsführer Dr. Martin Weiser. Nun sei der Gesetzgeber gefordert. (mwo/HL)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Abb. 1: Schematische Wirkprinzipien verschiedener immuntherapeutischer Ansätze beim Multiplen Myelom

© Johnson & Johnson

Therapie des Multiplen Myeloms

Ebnet die Präzisionsmedizin den Weg zur funktionellen Heilung dieser Neoplasie?

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Janssen-Cilag GmbH, Neuss
Abb. 1: APPULSE-PNH-Studie: Hämoglobin-Werte und ARC während des 24-wöchigen Studienzeitraums

© Springer Medizin Verlag GmbH, modifiziert nach [8]

Paroxysmale nächtliche Hämoglobinurie (PNH)

Nach Umstellung auf Iptacopan: Hämoglobin-Wert klinisch relevant verbessert

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Novartis Pharma GmbH, Nürnberg
Tab. 1: Im Rahmen des Ringversuchs eingesetzte Anti-Claudin-18.2-Antikörperklone: Erfolgsraten und Problemanalyse. Berücksichtigt wurden Antikörper, die in 2 Laboren verwendet wurden

© Springer Medizin Verlag GmbH, modifiziert nach [8]

Adenokarzinom des Magens/gastroösophagealen Übergangs

Claudin-18.2-Testung – wichtige Aspekte in der Praxis

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Astellas Pharma GmbH, München
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Lungensurfactant

Warum Seufzen der Atmung gut tut

Lesetipps
Der Rücken eines Mannes mit Gürtelrose zeigt Vesikel.

© Chinamon / stock.adobe.com

Alter für Indikationsimpfung herabgesetzt

STIKO ändert Empfehlung zur Herpes zoster-Impfung