Schiedsverfahren

Verband der Importeure gehört zur Selbstverwaltung

Parallelimporteure dürfen bei der Rahmenvereinbarung zu Erstattungsbeträgen mitreden.

Veröffentlicht:

KASSEL. Die im Verband der Arzneimittelimporteure Deutschlands (VAD) zusammengeschlossenen Re- und Parallelimporteure sind an der Rahmenvereinbarung zwischen Pharmaverbänden und GKV-Spitzenverband zu den Grundlagen der Erstattungsbetragsverhandlungen zu beteiligen. Das hat jetzt das Bundessozialgericht entschieden. Auf die Marktmacht des Verbandes kommt es danach nicht an.

Weil bei den jüngsten Verhandlungen der Rahmenvereinbarung (nach § 130b Abs. 9 SGB V) keine Einigung erzielt wurde, leitete der GKV-Verband ein Schiedsverfahren ein. Dort wollte er unter anderem erreichen, dass der VAD an den Verhandlungen beteiligt wird, was die Schiedsstelle ablehnte.

Wie schon vor dem Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hatte die hiergegen gerichtete Klage des VAD nun auch vor dem BSG erfolg. Laut Gesetz seien die „maßgeblichen Spitzenorganisationen der pharmazeutischen Unternehmer“ zu beteiligen. Das seien Organisationen, die die für die Verhandlungen relevanten Interessen hinreichend repräsentieren.

Die Kasseler Richter betonten, dass die Rahmenvereinbarung auch für Firmen gilt, die nicht Mitglied eines der bisher beteiligten Verbände (BAH, BPI, Pro Generika, vfa) sind. Zu gewährleisten sei „hinreichende Betroffenenpartizipation“. Kriterium könne dafür zwar die Anzahl der Mitglieder sein, aber auch „schützenswerte Sonderinteressen“. Dies sei bei den Importeuren der Fall. Weil deren Belange von den bislang beteiligten Verbänden „nicht mitrepräsentiert“ würden, komme es auf die Marktmacht des VAD nicht an. (mwo)

Bundessozialgericht Az.: B 3 KR 16/18 R

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Sie fragen – Experten antworten

Wann gegen Varizellen impfen nach Zoster ophthalmicus?

Mit Kasuistik

Neue Empfehlungen verändern die Therapie bei primärer Hyperoxalurie

Hohe Kostenbelastung

Mülheimer Hausarzt verklagt KV wegen Notdienst-Pauschale

Lesetipps
Eine Biene sitzt im Garten auf einer Blüte.

© Guy Pracros / stock.adobe.com

Traumatologie

Bienenstich in die Hornhaut: Schnell raus mit dem Stachel!

Kein Einzelimpfstoff gegen Pertussis verfügbar: Wie also Schwangere impfen?

© Porträt: Antje Boysen/DEGAM | Sp

Sie fragen – Experten antworten

Kein Einzelimpfstoff gegen Pertussis verfügbar: Wie also Schwangere impfen?

Ein älterer Mann liegt im Krankenbett und hält die Hand einer Frau

© Photographee.eu - stock.adobe.com

Palliativmedizin

Was bei starker Unruhe am Lebensende hilft