Verfassungsgericht gibt grünes Licht für Blitzer

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KARLSRUHE (dpa). Verkehrssünder dürfen weiterhin "geblitzt" werden. Wie das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem Beschluss entschieden hat, bedeutet eine Fotoaufnahme zwar einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht. Dieser Eingriff sei jedoch zulässig, da die Geschwindigkeitskontrollen der Sicherheit des Straßenverkehrs dienten.

Az.: 2 BvR 759/10

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