Verluste mindern nicht den Beitrag zur Krankenkasse
KASSEL (mwo). Freiwillige Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen müssen Beitrag auf alle herangezogenen Einkünfte zahlen. Eine Quer-Verrechnung mit Verlusten sei nicht möglich, hat das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel bekräftigt.