Verluste mindern nicht den Beitrag zur Krankenkasse

KASSEL (mwo). Freiwillige Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen müssen Beitrag auf alle herangezogenen Einkünfte zahlen. Eine Quer-Verrechnung mit Verlusten sei nicht möglich, hat das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel bekräftigt.

Liebe Leserin, lieber Leser,

den vollständigen Beitrag können Sie lesen, sobald Sie sich eingeloggt haben.

Die Anmeldung ist mit wenigen Klicks erledigt und kostenlos.

Ihre Vorteile des kostenlosen Login:

  • Mehr Analysen, Hintergründe und Infografiken
  • Exklusive Interviews und Praxis-Tipps
  • Zugriff auf alle medizinischen Berichte und Kommentare

Registrieren können sich alle Gesundheitsberufe und Mitarbeiter der Gesundheitsbranche sowie Fachjournalisten. Bitte halten Sie für die Freischaltung einen entsprechenden Berufsnachweis bereit. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an uns.
Mehr zum Thema

EU-Pharma Agenda: Impulse für die Arzneimittelversorgung in Deutschland

Arzneimittelversorgung in der EU: Status und Ausblick aus Sicht der GKV

Kooperation | Eine Kooperation von: AbbVie Deutschland, DAK Gesundheit, MSD Sharp & Dohme, Novo Nordisk, Roche Pharma, vfa und Xcenda

Sie fragen – Experten antworten

RSV-Impfung: Was empfiehlt die DEGAM für Pflegeheimbewohner?

Missbrauch von Kooperationsform

LSG Potsdam: Praxisgemeinschaft darf nicht wie BAG geführt werden

Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Häufiges Problem bei Kindern

Nach Medikamentengabe gespuckt – was tun?

Sie fragen – Experten antworten

Nach Brustkrebs gegen COVID und Influenza gleichzeitig impfen?

Lesetipps
Wie das Vorgehen bei einem Makrophagen-Aktivierungssyndroms am besten gelingt, erläuterte Dr. Peter Nigrovic beim Rheumatologen-Kongress EULAR in Barcelona.

© Katja Schäringer

Rheumatologen-Kongress

„Es braucht ein Dorf, um Morbus Still zu verstehen“

Ein älteres Paar am Strand

© Monkey Business 2 / Shotshop / picture alliance (Symbolbild mit Fotomodellen)

Urteil zur Ärzteversorgung

Erfolgreiche Klage: Arztwitwe hat Anspruch auf Hinterbliebenenrente

Die Ärzte Zeitung hat jetzt auch einen WhatsApp-Kanal.

© prima91 / stock.adobe.com

News per Messenger

Neu: WhatsApp-Kanal der Ärzte Zeitung