E-Rezept
Versandhandelverband: BMG muss rein digitale Einlösewegen des E-Rezepts umsetzen
Der bislang häufigste Einlöseweg der physischen Vorlage der eGk beim Apotheker diskriminiert den Vertriebsweg des Onlinehandels und verzerrt grundlos den Wettbewerb, argumentiert der Branchenverband.
Veröffentlicht:Berlin. Die mit dem am Donnerstag im Bundestag beschlossenen Digitalgesetz einhergehende, verpflichtende Einführung des E-Rezepts ab 1. Januar 2024 sorgt nach Ansicht des Bundesverbands E-Commerce und Versandhandel (bevh) zu einer Schieflage in der Apothekenlandschaft. Knackpunkt sei hier die bestehende Auswahl an Einlöseoptionen in den Apotheken.
Gerade bei Online-Apotheken könnten E-Rezepte allerdings bislang nur umständlich eingelöst werden, wie es in einer Verbandsmitteilung vom Freitag heißt. „Durchgehende digitale Prozesse tragen zu einer qualitativ hochwertigen Gesundheitsversorgung bei. Insbesondere in ländlichen Gebieten und für Patienten mit eingeschränkter Mobilität hat das E-Rezept, in Kombination mit Telemedizin, das Potenzial, die Versorgung entscheidend zu verbessern. Das Bundesgesundheitsministerium muss die Chance nutzen, endlich nutzerfreundliche, rein digitale Einlösewege für das E-Rezept umzusetzen, um die Potenziale dieser Anwendung voll auszuschöpfen“, wird Daniela Bleimaier, Leiterin Public Affairs Deutschland und des Arbeitskreises Digital Health im bevh, zitiert.
Die gematik habe mit ihrem Beschluss zur Weiterentwicklung der mobilen Nutzung der elektronischen Gesundheitskarte in dieser Woche dafür bereits den technischen Rahmen geschaffen. „Der bislang verbreitetste Einlöseweg der physischen Vorlage der Gesundheitskarte beim Apotheker diskriminiert den Vertriebsweg des Onlinehandels und verzerrt grundlos den Wettbewerb. Das BMG ist hier in der Pflicht, die Apothekenwahlfreiheit der Versicherten wiederherzustellen“, so Bleimaier.
Laut einer aktuellen, dem bveh zufolge für Personen, die im Internet einkaufen, repräsentativen Befragung, wollten 38,7 Prozent ab 1. Januar das E-Rezept nutzen. 23,8 Prozent wollten demgegenüber das E-Rezept über einen Papierausdruck mit Rezeptschlüssel verwenden. 28,9 Prozent seien unentschlossen. (eb)