Versicherungsverband lehnt Eingriffe bei Provisionen ab

Die Regierung plant, die Provisionen für die Vermittlung von Lebens- und Krankenversicherungen zu begrenzen. Im Gespräch sind neun Monatsbeiträge für Krankenpolicen. Der Bundesverband der Deutschen Versicherungskaufleute (BVK) will dagegen notfalls vor Gericht ziehen.

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Rechenschieber: Die BVK ist gegen eine Begrenzung der Provisionen.

Rechenschieber: Die BVK ist gegen eine Begrenzung der Provisionen.

© Uwe Annas / Fotolia.com

DORTMUND (akr). Der Bundesverband der Deutschen Versicherungskaufleute (BVK) will vor Gericht ziehen, wenn der Gesetzgeber seine Pläne zur Begrenzung der Provisionen für Vermittler und die Ausdehnung der Stornohaftung umsetzt.

Stornohaftzeit von einem auf fünf Jahre

"Notfalls klagen wir dagegen", sagte BVK-Präsident Michael Heinz bei der Auftaktpressekonferenz zur DKM in Dortmund, Deutschlands größter Messe für Versicherungsvermittler. "Wir lassen doch eine Branche nicht diskriminieren, weil es einige schwarze Schafe gibt."

Die Bundesregierung will die Provisionen für die Vermittlung von Lebens- und privaten Krankenversicherungen begrenzen, im Gespräch sind neun Monatsbeiträge für Krankenpolicen. Außerdem soll die Stornohaftzeit von einem Jahr auf fünf Jahre ausgedehnt werden.

Nachteil der Verbraucher

Das bedeutet, dass Vermittler einen Teil der Provision zurückgeben müssen, wenn der Kunde innerhalb der ersten fünf Jahre kündigt. Hintergrund sind Provisionsexzesse in der privaten Krankenversicherung. Um neue Kunden zu gewinnen, zahlen einige Anbieter Vermittlern Provisionen in Höhe von bis zu 18 Monatsbeiträgen.

Für die Vermittler ist das ein Anreiz, Ärzte und andere Kunden so oft wie möglich zu einem Wechsel des Anbieters zu bewegen - zum Nachteil der Verbraucher, die immer wieder die Provision zahlen müssen.

"Das ist ein Versagen der privaten Krankenversicherer", sagte Heinz. Die Unternehmen, die gegen ausufernde Provisionen seien, bekämen das Problem nicht in den Griff. Sie seien nach Berlin gelaufen, damit die Politik das Problem löse. "Da wurde gepetzt wie in der Schule."

BVK lehnt Eingriffe des Staates in Vergütungsfragen ab

Der BVK lehnt Eingriffe des Staates in Vergütungsfragen grundsätzlich ab. Das sei eine Einschränkung der unternehmerischen Freiheit. "Wenn ein Vermittler mit einem Versicherer eine Courtage-Vereinbarung schließt, ist das allein unsere Sache", sagte Heinz.

Dagegen ist der Verband für die Beibehaltung des staatlichen Provisionsabgabeverbots. Am Montag hatte das Verwaltungsgericht Frankfurt das seit 1934 bestehende Verbot für Versicherungsvermittler kassiert, einen Teil der Provision an Kunden abzugeben.

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