Fahrlässige Tötung

Verunreinigte Glukose: Apothekerin zu Bewährungsstrafe verurteilt

Das Kölner Landgericht hat eine Apothekerin zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Sie hatte Betäubungsmittel und Glukose verwechselt – und dadurch den Tod einer Frau und ihres Babys verursacht.

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Köln. Rund vier Jahre nach dem Tod einer jungen Frau und ihres per Notkaiserschnitt zur Welt geholten Babys durch verunreinigte Glukose hat das Kölner Landgericht eine Apothekerin am Donnerstag zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Die Richter sprachen die 52-Jährige unter anderem wegen fahrlässiger Tötung und unterlassener Hilfeleistung schuldig.

Laut Urteil war der Angeklagten ein fataler Fehler unterlaufen. Sie habe einen Rest des Betäubungsmittels Lidocainhydrochlorid für Glukose gehalten und dieses dann in ein Gefäß mit Glukose gefüllt. „Das Zusammenschütten von Substanzen aus zwei Gefäßen“ gelte in der Pharmazie jedoch als absolutes „No Go“, sagte die Vorsitzende Richterin. Die Angeklagte habe gegen „allgemein anerkannte Regeln ihres Berufs“ verstoßen.

Eine 28-Jährige hatte 2019 bei einem Routinetest auf Schwangerschaftsdiabetes die verunreinigte Glukose-Mischung eingenommen und kurz darauf das Bewusstsein verloren. Die Frau und ihr per Kaiserschnitt geborenes Baby starben Stunden später an multiplem Organversagen.

Ursprünglich war die Apothekerin unter anderem wegen versuchten Mordes durch Unterlassen angeklagt. An dieser Einschätzung hatte die Staatsanwaltschaft auch nach 16 Verhandlungstagen festgehalten und eine Haftstrafe von zweieinhalb Jahren gefordert. Die Verteidiger der Angeklagten hatten hingegen auf Freispruch plädiert. (dpa)

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