Fall im Jahr 2019

Tod nach Konsum verunreinigter Glukosemischung – Prozess gegen Apothekerin

Eine junge Mutter und ihr Säugling starben 2019, nachdem die Frau eine verunreinigte Glukosemischung aus einer Kölner Apotheke eingenommen hatte. Eine Apothekerin soll jetzt wegen versuchten Mordes vor Gericht kommen.

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Köln. Eine schwangere Frau aus Köln trinkt für einen ärztlichen Routinetest eine Glukosemischung – wenige Stunden später sind sie und ihr per Notkaiserschnitt geborenes Baby tot. Die aus einer Apotheke stammende Glukosemischung war verunreinigt.

Vier Jahre nach diesem Ereignis beginnt am Donnerstag (15. Juni) vor dem Kölner Landgericht der Prozess gegen eine Apothekerin wegen versuchten Mordes durch Unterlassen. Sie soll dem behandelnden Krankenhaus verschwiegen haben, dass eine Lidocainvergiftung in Betracht komme.

Die Schwangere hatte 2019 in der Praxis ihres Gynäkologen die Glukosemischung getrunken, um eine Schwangerschaftsdiabetes auszuschließen. Unmittelbar danach wurde die 28-Jährige bewusstlos, kam ins Krankenhaus und starb. Die Ärzte brachten ihr Baby noch per Notkaiserschnitt zur Welt – es überlebte jedoch nicht.

Wie sich herausstellte, war die Glukose mit dem Betäubungsmittel Lidocainhydrochlorid durchsetzt. Die Apothekerin soll die beiden Gefäße, in denen sich die Präparate befanden, verwechselt haben. Deswegen ist die 52-jährige Deutsche auch wegen fahrlässiger Tötung angeklagt. Eine andere Schwangere, die zwei Tage zuvor nur einen Schluck von der Lösung getrunken hatte, hatte sich von der Vergiftung erholt.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Apothekerin zu einem bestimmten Zeitpunkt klar wurde, dass eine Lidocainvergiftung Ursache für den rapide verschlechterten Gesundheitszustand der 28-Jährigen sein könnte. Dennoch habe sie das Krankenhaus nicht darüber informiert, obwohl dies die Überlebenschancen von Mutter und Kind erhöht hätte.

Da aber nicht sicher ist, ob die beiden tatsächlich noch hätten gerettet werden können, lautet die Anklage auf „versuchten Mord“ und nicht auf Mord, wie ein Gerichtssprecher erläuterte.

Die Verteidiger der Apothekerin wollten auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur vor Prozessbeginn keine Stellungnahme abgeben. Nach der Anklageerhebung im Jahr 2020 hatten sie die Vorwürfe gegen ihre Mandantin als „vollkommen abwegig“ zurückgewiesen.

In dem Prozess werden zahlreiche Zeugen und Sachverständige gehört. Das Landgericht hat 21 Verhandlungstage bis Ende September terminiert. (dpa)

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