Der Tipp

Nach der Trennung Policen prüfen

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Wer sich scheiden lässt, sollte auch die Lebensversicherungspolicen im Blick haben. Prüfen Sie, wer dort als bezugsberechtigt eingetragen ist. Ist das Ihr bisheriger Ehepartner oder Ihre Partnerin, dann bleiben sie es auch nach der Scheidung.

Wenn Sie nicht wollen, dass der oder die Ex bei Ihrem Tod Leistungen aus der Lebensversicherung erhält, dann müssen Sie das Versicherungsunternehmen darauf hinweisen, das erteilte Bezugsrecht widerrufen und gegebenenfalls einen neuen Bezugsberechtigten benennen.

Daran ändert auch nichts, wenn Sie mit Ihrem bisherigen Ehe-Partner eine Vereinbarung über den Verzicht auf die Ansprüche aus der Lebensversicherung abschließen. Solange eine solche Erklärung dem Versicherungsunternehmen nicht schriftlich vorliegt - übersandt von Ihnen als Versicherungsnehmer - bleiben die Ansprüche der ursprünglichen Bezugsberechtigten bestehen.

So hat das Oberlandesgericht Koblenz die Klage einer Witwe gegen einen Versicherer zurückgewiesen, der der Ex-Frau ihres verstorbenen Mannes die Versicherungssumme ausgezahlt hatte.

Az.: 10 U 973/10

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