KOMMENTAR
Viele Optionen für Vertragsärzte
Werde ich Freiberufler oder gehe ich als angestellter Arzt ins Medizinische Versorgungszentrum (MVZ)? Vor diese Alternative sehen sich derzeit junge Ärzte gestellt, die in der ambulanten Versorgung tätig werden wollen. Dabei wird leicht übersehen, dass in der Versorgungslandschaft seit Inkrafttreten des Vertragsarztrechtänderungsgesetzes durchaus weitere Optionen entstanden sind.
Freiberuflich tätige Ärzte können ebenso Ärzte anstellen wie MVZ und so im Wettbewerb mit größeren Zentren durchaus gegenhalten. Gerade wenn ältere Kollegen ihre Praxis aufgeben wollen und nicht direkt einen Nachfolger finden, ist es oft eine gute Lösung, wenn ein Kollege aus der Nachbarschaft die Gelegenheit nutzt und mit dem Arztsitz seine Praxis vergrößert. Bis zu drei Kollegen kann ein Vertragsarzt nach dem neuen Recht einstellen.
Noch viel mehr Möglichkeiten ergeben sich, wenn mehrere Ärzte in einer Praxisgemeinschaft zusammengehen. Eine solche Kooperation ist zwar organisatorisch lockerer - jeder Arzt rechnet für sich ab. Sie kann aber eine ähnliche Außenwirkung haben wie ein MVZ, um so mehr, wenn zusätzlich angestellte Ärzte mit ins Boot geholt werden. Durch Zweigpraxen oder auch durch überörtliche Berufsausübungsgemeinschaften kann ein Netz intensiv miteinander kooperierender Ärzte entstehen, das im Wettbewerb mit anderen Anbietern problemlos mithalten kann - ohne dass die Eigenständigkeit der Teilhaber verloren geht.