Lebensmittelkennzeichnung
Vitamine nicht vor Fett und Zucker
Berlin. Eine Klage des Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gegen den Süßwarenhersteller August Storck KG blieb auch in der zweiten Instanz erfolgreich. Danach dürfen Vitamin-Angaben auf der Verpackung von „nimm2“-Bonbons nicht vorrangig vor den Pflichtangaben zu Fett- und Zuckergehalt genannt werden; das verstoße gegen die europäische Lebensmittelinformationsverordnung.
Das Kammergericht Berlin wies jetzt die Berufungsklage des Herstellers gegen einen entsprechenden Beschluss des Landgerichts zurück. „In der Voranstellung der Angaben zu Vitaminen sah das Gericht eine nicht unerhebliche Gefahr der Irreführung der Verbraucher“, berichtet am Mittwoch der vzbv. (cw)