Kfz-Versicherung

Vollkasko muss bei Rennen nicht zahlen

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KARLSRUHE. Auf dem Nürburgring können auch Ärzte mit ihren Autos zum Freizeitspaß ihre Runden drehen, wie die Boliden der Formel 1. Geht allerdings etwas schief in den scharfen Kurven, hilft die Vollkaskoversicherung nicht.

Vertragsklauseln, die den Schutz für Schäden auf einer Rennstrecke ausschließen, benachteiligen Versicherungsnehmer nicht, meldet die Deutsche Anwaltshotline mit Blick auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Karlsruhe.

Damit entschieden die Richter gegen eine Porschefahrerin, die auf der Nordschleife des Nürburgrings einen Unfall erlitt. Sie klagte auf die Regulierung eines Schadens von über 20.000 Euro durch ihre Vollkaskoversicherung.

Die zahlte nicht und verwies auf die Vertragsklauseln, wonach der Unfall unter anderem wegen "der Beteiligung an Fahrtveranstaltungen" entstand, "bei denen es auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt".

Der formulierte Risikoausschluss sei weder überraschend noch unverständlich. Es liege damit auch keine unangemessene Benachteiligung der Versicherungsnehmerin vor, so die Richter in Karlsruhe. Somit müsse die Klägerin den Schaden selber übernehmen. (mh)

Az.: 12 U 149/13

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