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KBV

Wann die E-Card auch ohne Foto gültig ist

Eigentlich muss jeder gesetzlich Versicherte ab Januar eine E-Card mit Foto beim Arztbesuch vorlegen. Doch es gibt Ausnahmen, berichtet die KBV.

Veröffentlicht:

BERLIN. Ab 1. Januar 2015 gilt für gesetzlich Krankenversicherte nur noch die elektronische Gesundheitskarte (eGK) als Versicherungsnachweis.

Dabei muss die Karte immer auch das Foto des Versicherten tragen - die Versicherten haben hier eine Mitwirkungspflicht, wie nicht zuletzt verschiedene Sozialgerichte entschieden haben (z.B. SG Berlin, Az.: S 81 KR 2176/13 ER).

Doch es gibt zwei Ausnahmen bei der Fotopflicht, wie nun die KBV klarstellt.

Kinder unter 15 Jahren außen vor

Bei bestimmten Personen sei die neue Karte auch ohne Foto gültig. Die Ausnahmeregelung greife bei Kindern und Jugendlichen unter 15 Jahren und bei allen Versicherten, die an der Erstellung eines Fotos nicht mitwirken können. Letzteres treffe unter anderem auf pflegebedürftige Personen in Altenheimen oder geschlossenen Einrichtungen zu, so die KBV.

Zudem erhielten Personen, die aus Gründen der grundrechtlich geschützten Glaubens- und Gewissensfreiheit auf ein Lichtbild verzichten wollen, eine E-Card ohne Foto.

Bei Jugendlichen unter 15 Jahren müssen die Praxen laut KBV außerdem beachten, dass die Krankenkassen nicht vorsehen, deren eGK auszutauschen, wenn sie die Altersgrenze überschritten haben.

Damit bleibe deren Gesundheitskarte auch nach dem 15. Lebensjahr ohne Foto ein gültiger Versicherungsnachweis. (reh)

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