Behandlungsfehler

Warum es nur selten zum Prozess kommt

Zwar werden Ärzte immer wieder wegen möglicher Behandlungsfehler oder auch falscher Aufklärung angezeigt. Doch nur selten kommt es zum Prozess. Eine Staatsanwältin erklärt, warum.

Ilse SchlingensiepenVon Ilse Schlingensiepen Veröffentlicht:
Immer häufiger gehen bei der Staatsanwaltschaft anonyme Anzeigen gegen Ärzte ein. Oft sind die Absender Insider aus dem beruflichen Umfeld des Arztes.

Immer häufiger gehen bei der Staatsanwaltschaft anonyme Anzeigen gegen Ärzte ein. Oft sind die Absender Insider aus dem beruflichen Umfeld des Arztes.

© dpa

KÖLN. Nur in den wenigsten Fällen, in denen Ärzte wegen des Verdachts auf einen Behandlungsfehler angezeigt wurden, kommt es zu einem Prozess.

"Die meisten Verfahren gegen Ärzte werden eingestellt", berichtete Oberstaatsanwältin Margarete Heymann auf dem Anästhesiekolloquium der Universitätsklinik Köln zum Thema Behandlungsfehler.

"Sie müssen keine Angst vor der Staatsanwaltschaft haben", sagte die Leiterin der Abteilung Arztsachen bei der Staatsanwaltschaft Köln.

Dort gab es in den ersten neun Monaten des vergangenen Jahres 232 Prüfverfahren gegen Ärzte. "Es sind ganze neun Anklagen erhoben worden", so Heymann.

197 Verfahren wurden wegen fehlenden Anfangsverdachts eingestellt. Bei einigen Verfahren kam es zu einer Einstellung wegen geringer Schuld oder gegen Zahlung einer Geldbuße.

In vielen Fällen sind es Patienten oder Angehörige, die eine Strafanzeige stellen, weil sie einen Behandlungsfehler vermuten. "Manchmal leiten wir auch Verfahren von Amts wegen ein", sagte Heymann.

Dabei können etwa Presseberichte der Anlass sein. "Immer häufiger bekommen wir anonyme Strafanzeigen."

In vielen Fällen seien die Absender offensichtlich Insider aus dem beruflichen Umfeld des betroffenen Arztes. Die Oberstaatsanwältin geht solchen anonymen Anzeigen nach und prüft, ob es genügend Hinweise gibt, die ein Ermittlungsverfahren rechtfertigen.

Problemfall Leichenschau

Bei ungeklärten Todesursachen leitet die Staatsanwaltschaft ein Todesermittlungsverfahren ein. Wenn Ärzte nach der Leichenschau keine Todesursache feststellen können, müssen sie sofort die Polizei einschalten, betonte Heymann.

Es komme immer wieder vor, dass dies erst nach einigen Tagen geschehe. "Das geht nicht, damit begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit!" Erheben Angehörige nach einem Todesfall Vorwürfe gegen den Arzt, ordnet die Staatsanwaltschaft eine Obduktion an.

In den anderen Fällen kommt es dazu nur, wenn die eingeschalteten Rechtsmediziner Hinweise darauf finden, dass nicht alles ordnungsgemäß gelaufen ist.

In vielen Fällen empfehlen die Rechtsmediziner, ein fachärztliches Gutachten zu beauftragen. "Wenn die Gutachter sagen, dass ein Behandlungsfehler passiert ist, leite ich ein Ermittlungsverfahren ein", sagte sie.

Breites Anzeigenspektrum

Die häufigsten Straftatbestände, wegen derer Heymann ermittelt, sind Körperverletzung und Aufklärungsfehler. Sie wird aber auch tätig, wenn Mängel in der interdisziplinären Zusammenarbeit oder der Organisation zu einem Fehler geführt haben können.

Bei der Staatsanwaltschaft landen auch Anzeigen gegen Ärzte wegen Freiheitsberaubung, unterlassener Hilfeleistung, der Ausstellung eines falschen Gesundheitszeugnisses, Beleidigung oder Verrat von Privatgeheimnissen.

"Wir haben eine Vielzahl von Strafanzeigen von geistig verwirrten Patienten." Mit solchen Fällen gehe sie zwar vorsichtig um, müsse aber auch dort genau hinschauen.

Hinter dem Großteil der Anzeigen steht kein Straftatbestand, die Ermittlungen werden eingestellt. In vielen Fällen würden Ärzte überhaupt nicht erfahren, dass ein Verfahren gegen sie eingeleitet wurde, sagte Heymann.

Sie gehe grundsätzlich davon aus, dass die Ärzte nicht bewusst eine Körperverletzung begehen oder gegen den Willen des Patienten verstoßen, so die Juristin. "Ich prüfe den Vorwurf der Fahrlässigkeit", sagte sie.

Ärzte müssen aussagen

Die Oberstaatsanwältin appellierte an Ärzte und Kliniken, die von ihr angeforderten Unterlagen herauszugeben. Unkooperatives Verhalten nutze nichts. "Ich kriege die Unterlagen - wenn es sein muss, mit einem richterlichen Beschluss." Bei unvollständigen Dokumenten verzögere sich das Verfahren.

Zum Teil stoße sie auf Differenzen zwischen den Arztberichten und den Krankenakten, berichtete Heymann. "Dann entsteht der Verdacht des Vertuschens." Wenn sie andere Ärzte als Zeugen vernehmen will, müssen diese Folge leisten.

"Im Notfall lasse ich die Ärzte holen." Sie habe aber kein Problem damit, wenn sich Mediziner schriftlich oder am Telefon äußern wollen.

Egal, ob sie als Zeugen oder Beschuldigte mit der Oberstaatsanwältin sprechen, müsse ihnen eins klar sein: "Was wir besprechen, bleibt nicht unter vier Ohren. Ich muss das dokumentieren."

Ärzte können sich also nicht im Gespräch mit der Oberstaatsanwältin erst einmal eine unverbindliche Einschätzung holen.

Lesen Sie dazu auch den Kommentar: Immer mit der Ruhe!

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