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Kommentar zum Staatsanwalt

Immer mit der Ruhe!

Ilse SchlingensiepenVon Ilse Schlingensiepen Veröffentlicht:

Wenn man die öffentliche Berichterstattung verfolgt, könnte man leicht den Eindruck gewinnen, dass Staatsanwälte häufige Besucher in Arztpraxen und Krankenhäusern sind.

Scheinbar müssen die Strafverfolger immer wieder im Interesse der Patientensicherheit aktiv werden und gegen Ärzte vorgehen.

Die Realität sieht anders aus. Zwar gehen bei den zuständigen Staatsanwaltschaften regelmäßig die unterschiedlichsten Anzeigen gegen Ärzte ein. Doch nur in den allerwenigsten Fällen kommt es tatsächlich zu einer Anklageerhebung.

In der Regel finden die Juristen keine Hinweise dafür, dass die Mediziner etwas Strafbares getan haben.

Das sollten Ärzte im Hinterkopf haben, wenn sich die Staatsanwaltschaft doch einmal mit ihrer Berufsausübung oder der von Kollegen beschäftigt. Sie sollten davon ausgehen, dass die Juristen ihnen nichts Böses wollen, sondern im öffentlichen Interesse Vorwürfe überprüfen.

Wenn die Ärzte sich der Kooperation verweigern und den Ermittlern Steine in den Weg legen, schaden sie sich am Ende selbst. Letztendlich bekommen die Staatsanwälte doch, was sie wollen. Und sowohl für die Mediziner als auch für die Patienten ist es belastend, wenn sich die Verfahren unnötig in die Länge ziehen.

Lesen Sie dazu auch: Behandlungsfehler: Warum es nur selten zum Prozess kommt

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Kommentare
Dr. Friedrich H. Methfessel 01.02.201320:58 Uhr

Erzählen Sie mir nichts! Ich habe den Albtraum hinter mir.... Der Staatsanwalt war ......

http://www.medical-tribune.de/home/news/artikeldetail/pflegerin-dosiert-falsch-hausarzt-muss-vor-kadi.html
Lesenswert!!!

Meine einzige Empfehlung ist, eine gute Rechtsschutzversicherung und dann die besten und fachkundigen Anwälte.

Ich dachte noch an Gerechtigkeit und hatte nur einen Anwalt vor Ort...

Kostete mich 3000 Euro um das Verfahren einzustellen (wenigstens nicht an das DRK, sondern auf meine Bitte an DLRG)
Hätte ich das nicht getan dann ''kriegen wir sie irgendwo''..!!Zitat des Staatsanwaltes vor Gericht!!. Und der Ruf als Arzt in einer Kleinstadt wäre dahin.
Der entscheidende Anruf war sicherlich nur das Abhören des Anrufbeantworters.

Soweit zu den Ausführungen von Frau OSTA Schlingensiepen.
Ich dachte auch einmal dass die Welt gerecht sei.

Dr. Axel Schaarschmidt 30.01.201306:45 Uhr

Es gibt ein ganz anderes Problem

Wenn der Staatsanwalt ermittelt, wird sofort die Ärztekammer informiert. Die weiß davon meistens schon, bevor man es selber weiß.
Selbst wenn die Ermittlungen ergeben, dass die Vorwürfe unwahr sind, löscht die Ärztekammer den Eintrag nicht. Kommentar der Ärztekammer: "Wieso? Gegen Sie ist doch ermittelt worden!". Dieser Eintrag besteht dann auf ewig.
Wozu haben wir eine Rechtssprechung, die die Ermittlungen nicht weiter personenbezogen speichert, wenn ein Institution des öffentlichen Rechtes sich darüber hinwegsetzen darf und aus Vorwürfen die widerlegt sind, lebenslange Vorwürfe machen darf.

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