Angeklagte Kollegen

Mordserie Niels H.: Nun stehen Ärzte und leitende Pflegekräfte vor Gericht

Hätte der Patientenmörder Niels H. gestoppt werden können? Sind ehemalige Kollegen, Ärzte oder Klinikleitungen mitverantwortlich für die Taten? Fragen, die das Oldenburger Landgericht nun klären muss.

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Pressevertreter warten während des letzten Prozesstages gegen den Patientenmörder H. vor der Weser-Ems-Halle. Nun beginnt im Zusammenhang mit der Mordserie ein neuerlicher Prozess gegen ehemalige Kollegen, Ärzte und Klinikverantwortliche. (Archivbild)

Pressevertreter warten während des letzten Prozesstages gegen den Patientenmörder H. vor der Weser-Ems-Halle. Nun beginnt im Zusammenhang mit der Mordserie ein neuerlicher Prozess gegen ehemalige Kollegen, Ärzte und Klinikverantwortliche. (Archivbild)

© Mohssen Assanimoghaddam / dpa

Oldenburg. Acht Verantwortliche aus den Kliniken Oldenburg und Delmenhorst stehen von Donnerstag an als Angeklagte vor dem Oldenburger Landgericht. Ärzte, leitende Pflegerinnen und Pfleger und ein Ex-Klinik-Geschäftsführer.

Die Vorwürfe wiegen schwer: Tötung, versuchte Tötung oder Beihilfe zur Tötung jeweils durch Unterlassen. Ihnen allen war der Name Niels H. mehr als geläufig. Der Ex-Pfleger wurde 2019 vom selben Gericht wegen 85 Morden verurteilt. Auf dessen Verbrechen gab es über Jahre immer wieder Hinweise. Wurden sie ignoriert, verdrängt oder bewusst vertuscht?

Für Christian Marbach ist dieser Prozess persönlich wichtiger als der von 2019, in dem H. zu einer lebenslangen Haft verurteilt wurde. Sein Großvater gehörte zu den Opfern und Marbach hofft, dass die „Wand des Schweigens“ die seitens der Klinikverantwortlichen aufgebaut worden sei, diesmal fällt.

„Ich habe meiner Familie am Grab meines Opas geschworen, dass ich nicht nur den Mörder, sondern auch die dafür Verantwortlichen verfolgen werde“, sagte er der dpa.

Auch Niels H. als Zeuge geladen

Allerdings müssten aus seiner Sicht nicht acht, sondern 20 bis 30 Personen auf der Anklagebank sitzen. Auch hier seien die Ermittlungen jahrelang verzögert worden, kritisiert er. Vor Gericht geht es konkret um acht Fälle, für die H. bereits verurteilt wurde: Drei Morde im Oldenburger Klinikum sowie drei Morde und zwei Mordversuche in Delmenhorst. Für sechs Morde wurde H. 2019 verurteilt, für die beiden Mordversuche bereits 2006 und 2015.

Allerdings müssen diese Taten unabhängig von der Rechtskraft des Urteils gegen H. vor Gericht wieder gesondert festgestellt werden. Es gilt die Unschuldsvermutung für die Angeklagten. Auch H. wird als Zeuge geladen. Er soll am 3. Verhandlungstag aussagen. „Ich vermute aber, dass wir mit einem oder auch mit zwei Tagen nicht auskommen werden“, so Gerichtssprecher Torben Tölle.

Die acht Angeklagten werden vor Gericht von 20 Verteidigern vertreten. Als Gerichtssaal fungiert wie 2019 der sogenannte Große Festsaal der Weser-Ems-Halle. Damals bot der Saal für 200 Zuschauer Platz, diesmal werden es coronabedingt maximal 65 sein. Für das Verfahren sind bis November 42 Verhandlungstage angesetzt. Der Vorsitzende Richter heißt wie 2019 Sebastian Bührmann.

Hätten Taten verhindert werden können?

Für viele Angehörige dürfte der neuerliche Prozess belastend sein. „Aber ich halte ihn dennoch für absolut wichtig und notwendig“, sagt Karsten Krogmann. Er ist nicht nur Sprecher des Hilfsvereins für Kriminalitätsopfer Weißer Ring. Er verfolgte den Fall und die Prozesse auch jahrelang selbst als Journalist und verfasste mit dem Journalisten Marco Seng das 2021 erschiene Buch „Der Todespfleger“, das den Fall akribisch nachzeichnet.

„Wie war es möglich, dass ein Mörder fünf Jahre lang an verschiedenen Kliniken in verschiedenen Orten Patienten töten konnte, ohne dass ihn irgendjemand gestoppt hat? Das ist weiter die Kernfrage“, so Krogmann. „Kann es sei sein, dass nichts auffällt, dass er einfach immer weiter machen kann? Ich habe da meine Zweifel und wir wissen durch unsere Recherchen: Es gab viele Hinweise darauf, dass etwas ganz und gar nicht in Ordnung war.“ Dies aufzuklären, sei nun Aufgabe des Gerichtes.

H., der zunächst in der Klinik Oldenburg als Pfleger arbeitete und von der dortigen Klinikleitung mit einem guten Zeugnis weggelobt wurde, ging danach Delmenhorst. Dort mordete er weiter. Spätestens an diesem Punkt des Wechsels hätte es eine Wende geben können. „Wenn sich die Beteiligten in Oldenburg anders entschieden hätten, wären die Morde in Delmenhorst nicht geschehen“, ist sich Krogmann sicher. Dafür aber hätten die Hinweise aktiv an die Polizei oder Staatsanwaltschaft gegeben werden müssen. (dpa)

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