Patientendaten

Was dürfen Firmen den Kassen melden?

Veröffentlicht:

BERLIN. Der Medizintechnikverband BVMed hat in einem Schreiben an die Datenschutzbeauftragten der Länder um Klarstellung gebeten, inwieweit Kassen bei Hilfsmittelerbringern Patientendaten anfordern dürfen.

Im Rahmen der vertraglich vereinbarten Hilfsmittelversorgung (§ 127 SGB V) würden etliche Kassen auch nach Inkrafttreten der EU-Datenschutzgrundverordnung noch "medizinische Detaildaten" der Versicherten bei BVMed-Mitgliedern erheben.

So will beispielsweise die Techniker Kasse zur Dekubitusversorgung eine genaue Lokalisation und Schweregradbeschreibung der Hautschäden eines Patienten haben. Die Barmer wiederum fragt zur Kompressionsversorgung lymphologischer Patienten ausführlich Befund- und Behandlungsinformationen ab. Weitere Erhebungsbögen anderer Kassen liegen der Redaktion vor.

Beim BVMed vertritt man die Ansicht, dass entsprechend § 275 SGB V nur der MDK medizinische Sachverhalte im Auftrag der Kassen begutachten darf. Dennoch würden "einige Kostenträger vehement auf Vorlage der Daten bestehen", heißt es. Unter den Vorzeichen des neuen EU-Datenschutzrechts nimmt unter den Herstellern nun offenbar das Bewusstsein für die rechtlichen Risiken dieser bisherigen Übung zu.

Von den Datenschutzbeauftragten will der Industrieverband unter anderem wissen, unter welchen Bedingungen Hilfsmittelerbringer überhaupt Patientendaten erheben und weiterleiten dürfen und ob eine solche Prüfung durch die Zustimmung des Patienten legitimiert werden kann.

Dass Kassen in Eigenregie Patientendaten erheben, ist so neu nicht: Wiederholt hat bereits der Bundesdatenschutzbeauftragte das freimütige Selbstverständnis der Kostenträger in Sachen Informationsbeschaffung kritisiert. (cw)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Das könnte Sie auch interessieren
Hybrid-DRG Plus: Ambulante Operationen per Mausklick abrechnen

© KVNO

Schnell und sicher

Hybrid-DRG Plus: Ambulante Operationen per Mausklick abrechnen

Anzeige | Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein
Der Gesundheitsdialog

© Janssen-Cilag GmbH

J&J Open House

Der Gesundheitsdialog

Kooperation | In Kooperation mit: Johnson & Johnson Innovative Medicine (Janssen-Cilag GmbH)
Impulse für den medizinischen Fortschritt: Welches Mindset braucht Deutschland?

© Springer Medizin

Johnson & Johnson Open House-Veranstaltung am 26. Juni 2025 beim Hauptstadtkongress

Impulse für den medizinischen Fortschritt: Welches Mindset braucht Deutschland?

Kooperation | In Kooperation mit: Johnson & Johnson Innovative Medicine (Janssen-Cilag GmbH)
J&J Open House beim Hauptstadtkongress

© [M] Springer Medizin Verlag

Video zur Veranstaltung

J&J Open House beim Hauptstadtkongress

Kooperation | In Kooperation mit: Johnson & Johnson Innovative Medicine (Janssen-Cilag GmbH)
Kommentare
* Hinweis zu unseren Content-Partnern
Dieser Content Hub enthält Informationen des Unternehmens über eigene Produkte und Leistungen. Die Inhalte werden verantwortlich von den Unternehmen eingestellt und geben deren Meinung über die Eigenschaften der erläuterten Produkte und Services wieder. Für den Inhalt übernehmen die jeweiligen Unternehmen die vollständige Verantwortung.
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Studie aus Schweden

Dermatozoenwahn – frühes Anzeichen von Demenz?

Palliativregisteranalyse

Menschen mit Krebs: Viel Schmerz am Lebensende

Humane Papillomviren

Lässt sich Menstruationsblut für die Krebsfrüherkennung nutzen?

Lesetipps