Wissenschaftliche Empfehlungen

Weitere Berufskrankheiten anerkannt

Veröffentlicht:

BERLIN. Der Ärztliche Sachverständigenbeirat Berufskrankheiten beim Bundesarbeitsministerium hat neue wissenschaftliche Empfehlungen veröffentlicht. Damit liegen laut Deutscher Gesetzlicher Unfallversicherung ausreichende wissenschaftliche Erkenntnisse vor, um vier weitere Erkrankungen künftig wie eine Berufskrankheit im Sinne von Paragraf 9, 2 SGB VII anzuerkennen.

Die wissenschaftliche Empfehlung ist die Voraussetzung dafür, dass Erkrankungen Eingang in die Berufskrankheitenliste finden. Bei den vier Erkrankungen handelt es sich um Leukämie durch Butadien, Kehlkopf- und Harnblasenkrebs durch polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe, sowie um fokale Dystonie. (maw)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Metaanalyse

Keine Evidenz für die meisten Statin-Nebenwirkungen

Röntgen-Thorax führte zur Diagnose

Kasuistik: Negativer D-Dimer-Test trotz akuter Lungenembolie

Lesetipps
Das Zusammenspiel zwischen Vermögensverwalter und Anlegerin oder Anleger läuft am besten, wenn die Schritte der Geldanlage anschaulich erklärt werden.

© M+Isolation+Photo / stock.adobe.com

Geldanlage

Was einen guten Vermögensverwalter ausmacht

Eine Frau liegt erschöpft auf einem Sofa.

© fizkes / stock.adobe.com

Patientenumfrage

Krebs: So häufig sind Tumorschmerzen