Weiterer juristischer Erfolg für Oberärzte
KÖLN (iss). Trägt ein Klinikarzt die medizinische Verantwortung für eine Abteilung, erfüllt er die Tätigkeitskriterien für einen Oberarzt und muss entsprechend vergütet werden. Das entschied das Arbeitsgericht Aachen (AG) in einem nicht rechtskräftigen Urteil.