Studie zeigt:

Weniger Fehler mit E-Rezepten

Elektronisch ausgestellte Rezepte können schon allein durch weniger formale Fehler die Patientensicherheit erhöhen. Zusätzlich schaffen sie Praxen und Kliniken mehr zeitliche Freiräume, so eine Studie.

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Elektronisch ausgestellte Rezepte können in drei Vierteln der Fälle ohne weitere Nachfragen vom Apotheker bedient werden.

Elektronisch ausgestellte Rezepte können in drei Vierteln der Fälle ohne weitere Nachfragen vom Apotheker bedient werden.

© Bacho Foto / Fotolia.com

NEU-ISENBURG. Nachfragen von Apotheken beim Rezeptaussteller sind Zeitfresser: Rund drei Minuten dauert eine solche Rücksprache, so Forscher des Universitätsklinikums Heidelberg. In einer Ministudie in den eigenen Hochschulambulanzen wollten sie ermitteln, wie sich Kurzschulungen und die Aufforderung zur Nutzung eines elektronischen Verordnungssystems auf die formale Rezeptqualität auswirken.

Und stellten dabei fest, dass bei nahezu jedem vierten Rezept eine solche Nachfrage notwendig war.

Allen Ambulanzen am Uniklinikum Heidelberg wurde daher eine Kurzschulung über das korrekte Ausstellen eines Rezeptes und die Bedienung der bereits vorhandenen zertifizierten Verordnungssoftware angeboten. Denn letztere kam kaum zum Einsatz. Dabei trieb die Forscher noch ein Grund an: Falsch oder missverständlich ausgestellte Verordnungen beeinträchtigen die Arzneimittelabgabe in der Apotheke und gefährden damit die Patientengesundheit, so die Forscher.

20 Apotheken nahmen teil

In einer jeweils vierwöchigen Vor- und Nacherhebungsphase wurden in 20 umliegenden Apotheken die Rezepte aus den Hochschulambulanzen anonymisiert dokumentiert (Seidling HM et al., Formale Fehler bei der Rezeptschreibung, Dtsch. Med. Wochenschr 2016, 141:32). Das Ergebnis: Der Anteil der formal korrekt ausgestellten Verordnungen erhöhte sich nach der Schulung tatsächlich von 52,9 auf 65,8 Prozent.

Wesentlich deutlicher zeigte sich der Unterschied allerdings bei den Rezepten, die zuvor eine Rücksprache mit dem Arzt erfordert hatten. Hier sank der Anteil von 23 Prozent auf 8,6 Prozent. Und auch der Anteil der E-Rezepte im Vergleich zu den handschriftlichen Verordnungen stieg um immerhin zwölf Prozent (von 34,9 auf 46,9 Prozent).

Über die gesamte Studie hinweg zeigten die E-Rezepte laut Studienautoren zudem eine höhere formale Qualität als ihr handschriftliches Pendant. Die elektronischen Verordnungen hätten daher in beiden Erhebungsphasen häufiger unmittelbar von den Apotheken bedient werden können und zwar nahezu gleichmäßig zu rund drei Vierteln.

 "Enormes Einsparpotenzial"

Bei ungefähr einem Sechstel der E-Rezepte waren zwar ebenfalls Maßnahmen in der Apotheke nötig, doch diese konnten die Apotheker eigenständig lösen.

Neben mehr Patientensicherheit bieten die elektronisch ausgestellten Verordnungen aber noch einen Vorteil: Wenn man eben davon ausgehe, dass die Rücksprache der Apotheke mit der Ambulanz je Verordnung etwa drei Minuten dauert, so die Studienautoren, "ergibt sich bei einem Gesamtumsatz von 600 Millionen Rezepten im Jahr ein enormes Einsparpotenzial für Zeit- und Personalressourcen". (reh)

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Kommentare
Dr. Uwe Wolfgang Popert 23.01.201600:57 Uhr

Absurde Studie, falscher Titel

In der genannten "Ministudie" (es wurden keinerlei Teilnehmerzahlen benannt!) wurden Rezepte von Ambulanzärzten entweder handschriftlich ausgefüllt oder nach Schulung und unter Anwendung einer Verscheibungs-Software.
Wen wundert es, dass diese anscheinend extrem unerfahrene Ärztegruppe reichlich Fehler produzierte, so dass etwa jedes zweite Rezept nicht korrekt ausgefüllt wurde? Im Gegenteil, die Erhöhung der Korrektheit von 52,9 auf 65,8% ist angesichts der massiven Intervention (Schulung + EDV) erschreckend niedrig - und hat mit der Mehrzahl der Verordnungen im Gesundheitswesen wenig zu tun. Sonst würde es längst durch die Vielzahl der Rückfragen blockiert.
Wenn diese fragwürdigen Ergebnisse trotzdem auf das gesamte Gesundheitswesen ("600 Mio Rezepte/Jahr") hochgerechnet werden und wenn die Verwendung einer Verschreibungssoftware mit der Effektivität eines "e-Rezeptes"* verwechselt wird, dann verrät das entweder totale Unkenntnis oder kriminelle Energie.
Beides ist erschreckend und schadet dem Ruf einer universitären Abteilung enorm!

* zur Fortbildung: unter e-Rezept versteht man ein elektronisch ÜBERMITTELTES Rezept, nicht die Verwendung einer EDV zum Bedrucken eines Formulars - siehe Wikipedia.

Dr. Henning Fischer 15.01.201615:16 Uhr

genau: gesetzliches Verbot von handschriftlichen Rezepten und Entlassung-/Ambulanzberichten der Kliniken


bin ich absolut dafür, jetzt sofort und mit Strafandrohung!

Dr. Norman Thom 15.01.201614:31 Uhr

600 Millionen Rezepte in einer Klinik-Ambulanz?

E-Rezept - eine Wortneuschöpfung um uns die Gematik besser zu verkaufen?
Der Artikel gibt die Ergebnisse der Studie sehr tendentiös wider.
Eine Verordnungs-Software benutzen wahrscheinlich 99,9 % aller niedergelassenen Ärzte seit vielen vielen Jahren. In Klinikambulanzen ist das sicher anders.
Rückfragen von Apothekern habe ich alle 1-2 Monate. Von welchem riesigen Einsparpotential wird gesprochen? Welche 600 Millionen Rezepte ?

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