Ärztekammer

Weniger verärgerte Patienten in Westfalen-Lippe

1221 Beschwerden hat die Ärztekammer Westefalen-Lippe 2015 gezählt. 11,2 Prozent weniger als im Vorjahr - ein absoluter, sagen die Statistiker.

Ilse SchlingensiepenVon Ilse Schlingensiepen Veröffentlicht:

KÖLN. Bei der Ärztekammer Westfalen-Lippe (ÄKWL) gehen immer weniger Beschwerden über Ärzte ein. Das liegt vor allem daran, dass sich immer seltener unzufriedene Patienten an die Kammer wenden, wie aus dem ÄKWL-Vorstandsbericht für das Jahr 2015 hervorgeht.

Danach gingen im vergangenen Jahr insgesamt 1221 Beschwerden bei der ÄKWL ein, das waren 11,2 Prozent weniger als 2014. Der Großteil kam von Patienten, die sich insgesamt 730 Mal - nach 871 Mal im Jahr 2014 - an die Kammer wandten. "Die Zahl der Patientenbeschwerden hat damit - gemessen an den letzten zehn Jahren - einen absoluten Tiefstand erreicht", heißt es in dem Bericht. Die meisten Beschwerden richteten sich gegen niedergelassene Ärzte, etwas über 20 Prozent gegen Klinikärzte.

Überzogene Erwartungshaltungen

Dass von den 42.500 Kammerangehörigen nur zwei Prozent Ziel einer Beschwerde wurden, sieht die ÄKWL als Beweis dafür, "dass die Ärzteschaft zu Recht und unverändert hohes Ansehen genießt". Nach Auskunft des ÄKWL-Vorstands gab der ganz überwiegende Teil der Patientenbeschwerden keinen Anlass zu berufsrechtlichen Maßnahmen. "Die Beschwerden hatten häufig ihre alleinige Ursache in einem gestörten Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient." Nicht selten drückten sich dort überzogene Erwartungshaltungen aus.

Innerärztliche Beschwerden machten mit unverändert 58 nur einen geringen Anteil aus. Dabei überwiegen die Verstöße gegen die Verpflichtung zu kollegialem Verhalten. Sie beobachtet der Kammervorstand trotz der geringen Zahl mit Sorge. "Dies deshalb, weil die den Beschwerden regelmäßig zugrunde liegenden kollegialen Auseinandersetzungen zum Teil mit erheblicher Intensität und Schärfe geführt werden."

431 Beschwerden zum Honorar

Man sei nicht bereit, dem tatenlos zuzusehen, betont der Vorstand im Jahresbericht. Sachliche Kritik sei erlaubt. "Nicht überall bekannt zu sein scheint, dass es eine Berufspflichtverletzung darstellt, wenn man die ärztliche Tätigkeit eines Kollegen in Gegenwart des Patienten oder auch anderer Personen beanstandet, vor allem dann, wenn damit zurechtweisende Belehrungen verbunden sind." Vielfach sei offenbar auch unbekannt, dass Ärzte nur unter bestimmten Voraussetzungen kostenlos behandeln dürfen.

Das Honorar dürfe man laut Berufsordnung nur Verwandten, Kolleginnen und Kollegen, deren Angehörigen und mittellosen Patientinnen ganz oder teilweise erlassen. Die Zahl der Beschwerden, die die Gestaltung des ärztlichen Honorars zum Gegenstand hatten, sank 2015 von 446 auf 431.

2015 erhielt die ÄKWL insgesamt 41 Mitteilungen von Staatsanwaltschaften über Strafverfahren gegen Ärzte, inklusive reiner Straßenverkehrsdelikte. Auch bei den staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen gebe es eine klar sinkende Tendenz, so die ÄKWL.

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