Kommentar

Wettbewerb – aber fair, bitte

Martin WortmannVon Martin Wortmann Veröffentlicht:

Nicht nur für viele Patienten auf der Suche nach dem geeigneten Therapeuten, sondern auch für Ärzte kann ein MVZ eine gute Option sein. Für Letztere dann, wenn sie nicht in der Klinik arbeiten, aber auch nicht Unternehmer sein wollen. Nachdem in den neuen Bundesländern die Polikliniken vorschnell zerstört wurden, musste die Politik einsehen, dass es für solche Einrichtungen doch gute Gründe gibt – und nannte sie MVZ.

Doch der Wettbewerb muss fair bleiben. Das hat jetzt auch das Bundessozialgericht (BSG) gefordert. Konkret: Es kann nicht sein, dass Einzelärzte bei der Bewerbung auf einen Vertragsarztsitz mit den bloßen Versprechen eines MVZ konkurrieren müssen, deren Einhaltung später niemand kontrolliert. Bis auf Weiteres müssen MVZ daher auch bei einer Konzeptbewerbung einen konkreten Arzt benennen, der den Sitz belegen soll. Sogar der MVZ-Bundesverband begrüßt das Urteil, mahnt aber zu Recht Tempo an.

Denn mit klaren, fairen Regelungen kann der Gesetzgeber oder das Gesundheitsministerium dies ändern. Das BSG hat mit dieser rechtlich ungewöhnlichen Lösung einmal mehr bewiesen, dass es sich als Dienstleister der Gesundheitsbranche versteht. Denn eine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht hätte jahrelange Unsicherheit bedeutet.

Lesen Sie dazu auch: Konzeptbewerbung: MVZ-Verband begrüßt BSG-Urteil

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