Der Rollout der Telematik

Wie fit ist Ihre Praxis-EDV?

Am Terminplan wird nicht mehr gerüttelt: Im Sommer soll der bundesweite Rollout der Datenautobahn im Gesundheitswesen starten. Heute ist Ihre Meinung gefragt: Wie gut sind die Praxen tatsächlich vorbereitet? Machen Sie mit bei unserer Umfrage!

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NEU-ISENBURG. Nach über zehn Jahren Diskussion um die elektronische Gesundheitskarte (eGK) und ihre Datenautobahn, die Telematikinfrastruktur (TI), steht der Online-Rollout der Karte nun tatsächlich vor der Tür. Die gematik will die Frist, die Gesundheitsminister Hermann Gröhe gesetzt hat, erfüllen. Im dritten Quartal dieses Jahres soll es losgehen.

Zwar steht im E-Health-Gesetz, dass die Maßnahmen zur Einführung der ersten Online-Anwendung der eGK, dem Abgleich der Versichertenstammdaten (VSDM), bereits zum 30. Juni 2016 hätten abgeschlossen sein müssen. Da die Ärzte in den Praxen aber erst ab Juli 2018 verpflichtend sind, sich am Online-Abgleich zu beteiligen (wollen sie keine Honorarkürzungen hinnehmen), hatte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) per Verordnung der Selbstverwaltung noch einmal eine Fristverlängerung zugestanden. Danach hat die gematik, als Betreibergesellschaft der Telematikinfrastruktur, nun bis 30. Juni Zeit, den sogenannten Produktivbetrieb vorzubereiten. Eine weitere Fristverlängerung durch das BMG ist eher unwahrscheinlich.

Aber auch nicht notwendig, glaubt man den Berichten der gematik, die durchaus zufrieden mit dem Testlauf in der Region Nordwest ist. An diesem Test wird sich auch der Online-Rollout orientieren. Neben der Technik ist aber vor allem die Finanzierung für die Praxen wichtig: Hier gab es kürzlich eine Einigung zwischen KBV und GKV-Spitzenverband per Schiedsverfahren. Rund 4000 Euro sollen Praxen für die Erstausstattung erhalten. Dabei benötigen sie folgende Komponenten:

- den Konnektor: Er funktioniert wie ein Router und baut die Verbindung zur sicheren Datenautobahn auf, gleichzeitig ver- und entschlüsselt er die übertragenen Daten. Für ihn sollen Ärzte im dritten Quartal 2620 Euro erhalten, in den Quartalen danach jeweils zehn Prozent weniger, ab April 2018 bleibt der Betrag konstant.

- ein onlinefähiges E-Health-Kartenlesegerät: Laut Vereinbarung gibt es für ein stationäres Terminal 435 Euro, für mobile 350 Euro. Was recht knapp bemessen ist.

- einen VPN-Zugangsdienst, denn die TI selbst ist ein geschlossenes Netzwerk (Virtual Private Network). Der Dienst fällt bei der Erstattung mit unter die Pauschale für die laufenden Kosten (bis zum 2. Quartal 2018: 298 Euro je Quartal; ab dem 3. Quartal 2018: 248 Euro je Quartal).

- Heilberufeausweis und Institutionskarte: Der E-Arztausweis soll etwa zur Hälfte bezuschusst werden, für die Praxis-Smartcard (SMC-B) als Gegenstück zur eGK werden rund 23 Euro im Quartal veranschlagt.

Mit der Finanzierungsvereinbarung – die bei preislichen Veränderungen im Markt übrigens angepasst werden soll – kann es nun tatsächlich losgehen.

Höchste Zeit, bei denen nachzuhaken, die die Datenautobahn tagtäglich nutzen sollen: Welche Chancen und Herausforderungen verbinden Sie mit der TI? Machen Sie mit bei der Leserumfrage von Springer Medizin und CompuGroup Medical (CGM). Füllen Sie dafür einfach den beiliegenden Fragebogen aus oder nehmen sie online teil unter www.aerztezeitung.de/telematik/. Unter allen Teilnehmern verlosen wir einen BOSE Soundlink Speaker III sowie weitere interessante Preise. (reh)

Machen Sie mit bei unserer Umfrage!

- Wie gut fühlen Sie sich auf die Telematikinfrastruktur vorbereitet? Und welche Erwartungen haben Sie an die Datenautobahn? Ihre Meinung zählt!

- Füllen Sie einfach den beiliegenden Fragebogen aus oder nehmen Sie online teil unter: www.aerztezeitung.de/ telematik

- Und gewinnen Sie einen BOSE Soundlink Bluetooth Speaker III sowie weitere Preise.

- Die Umfrage ist eine Gemeinschaftsaktion von Springer Medizin und CompuGroup Medical.

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