Anzeigepflicht

Wie streng sind die Regeln?

Vor Abschluss einer Versicherung müssen Kunden einen ganzen Katalog an möglichen Gefahrenumständen melden. Doch wie weit geht die Auskunftspflicht?

Veröffentlicht:

Frage: Muss ich bei einem Versicherungsantrag auch Sachverhalte mitteilen, nach denen der Versicherer nicht explizit gefragt hat?

Antwort:Grundsätzlich nicht. Eine Anzeigepflicht besteht nur bei Gefahrumständen, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat. Das war früher anders. Bis zu einer Gesetzesänderung 2008 gab es eine spontane Anzeigepflicht. Dabei musste der Kunde alle aus seiner Sicht gefahrerheblichen Umstände angeben, auch wenn der Versicherer nicht danach gefragt hatte.

Aber auch heute gibt es immer wieder Streit um die vorvertragliche Anzeigepflicht. So war eine Frau mit ihrem Versicherer über eine Dread Disease-Police aneinandergeraten. Diese Verträge bieten bei der Diagnose einer schweren Krankheit wie Multiple Sklerose (MS) eine Einmalzahlung. Obwohl die Frau an MS erkrankt war, wollte der Versicherer nicht zahlen. Sie habe bei Vertragsschluss verschwiegen, dass wegen einer Sehnervenstörung der Verdacht auf MS geäußert worden war. Die Frau klagte gegen den Versicherer. Das Landgericht Münster (Az.: 115 O 71/14) und das Oberlandesgericht (OLG) Hamm (Az.: 20 U 26/15) gaben ihr Recht. Zwar kann das arglistige Verschweigen eines gefahrerheblichen Umstandes, den der Versicherer nicht oder nur mündlich abgefragt hat, ein Anfechtungsrecht begründen. Es muss sich aber um Umstände handeln, die so selten und fernliegend sind, dass dem Versicherer nicht vorzuwerfen ist, sie nicht abgefragt zu haben. "Dies kommt bei einer unbestätigten Verdachtsdiagnose schon im Ansatz nicht in Betracht", so das OLG Hamm. (frk)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Versicherungen

Was bei einer Arzthaftpflicht wichtig ist

Kooperation | In Kooperation mit: dem Finanzdienstleister MLP

Neue Statistik

72.000 Menschen ohne Krankenversicherung in Deutschland

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Übersichtsarbeit zu Grippeimpfstoffen

Influenza-Vakzinen im Vergleich: Nutzen und Risiken

Lesetipps
Sieht lecker aus und schmeckt — doch die in Fertigprodukten oft enthaltenen Emulgatoren wirken proinflammatorisch. Ein No-Go für Patienten mit chronisch-entzündlichen Darmerkrankungen.

© mit KI generiert / manazil / stock.adobe.com

Emulgatoren in Fertigprodukten

Hilfreich bei Morbus Crohn: Speiseeis & Co. raus aus dem Speiseplan!