BÄK-Fehlerstatistik
Zahl der Behandlungsfehler bleibt auf niedrigem Niveau
Seit Jahren bewegt sich die von den Ärztekammern erfasste Anzahl an Behandlungsfehlern in einem engen Korridor auf niedrigem Niveau. Das hat sich auch 2019 nicht geändert.
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Die richtige Diagnose gestellt? Arztfehler passieren immer wieder.
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Berlin. Die Zahl erfasster Behandlungsfehler in Arztpraxen und Krankenhäusern stagniert auf niedrigem Niveau. Für das Jahr 2019 haben die Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen der Ärztekammern insgesamt 1974 Behandlungsfehler bestätigt. Dazu kommen 34 Fälle, in denen ein Risikoaufklärungsmangel festgestellt worden ist.
Das geht aus der aktuellen statistischen Erhebung der Ärztekammern hervor. Im Berichtsjahr 2018 hatten die Stellen der Ärztekammern 1858, ein Jahr davor 2213 Anträge als tatsächliche Behandlungsfehler bejaht (siehe nachfolgende Tabelle).
2019 haben die Gutachter 6412 Sachentscheidungen getroffen. Die Gesamtzahl der zu bearbeitenden Vorwürfe lag bei 11.565. Knapp 3000 Vorwürfe betrafen Operationsfolgen. Da von einem Verfahren mehrere Ärzte gleichzeitig betroffen sein können gab es insgesamt 7315 Antragsgegner.
1568 iatrogene Schadensereignisse
Nicht bei allen anerkannten Behandlungsfehlern sehen die Gutachter einen direkten Zusammenhang zwischen der Behandlung und einem Schaden. Für das Jahr 2019 stellten sie einen solchen Zusammenhang 1568 Mal fest. In den anderen Fällen verneinten sie aber einen ursächlichen Zusammenhang zwischen Behandlungsfehler und vom Antragsteller beklagten Gesundheitsschaden.
Ausweislich der Ärztekammer-Statistik gab es im Berichtsjahr demnach 87 Todesfälle aufgrund von Arztfehlern. Schwere Dauerschäden haben 141 Patienten davongetragen, mittelschwere und leichte Schäden erleiden seit der fehlerhaften Behandlung 460 Patienten (siehe nachfolgende Grafik).
Am Häufigsten trafen die Gutachter Sachentscheidungen zu Behandlungen von Arthrosen des Kniegelenks (Gonarthrose, 203) und solchen von Arthrosen des Hüftgelenks (Koxarthrose, 194).
Brustkrebs-Behandlung häufigster Beschwerdegrund
Von den Antragsgegnern sind 1797 niedergelassene Ärzte, 5518 arbeiten im Krankenhaus. Die meisten Beschwerden gab es mit 409 zu Behandlungen bei Unfallchirurgen und Orthopäden. Die Hausärzte folgen mit 218 Anträgen, die HNO-Ärzte verzeichnen mit 45 die wenigsten Beschwerden (siehe nachfolgende Tabelle).
Auch im Krankenhaus richtet sich die Mehrzahl der Anträge auf Begutachtung mit 1757 gegen die Arbeit von Unfallchirurgen und Orthopäden. Es folgen die Allgemeinchirurgie (748), die Innere Medizin (485) und die Frauenheilkunde (277).
Die Behandlung von Brustkrebs ist bei den niedergelassenen Ärzten mit 15 Fällen der häufigste Anlass von festgestellten Fehlbehandlungen oder Mängeln bei der Risikoaufklärung.
An zweiter Stelle liegt mit zwölf Fällen die Behandlung von Zehen und Fingern. Im Krankenhaus wurden mit 62 Fällen am häufigsten bei Unterschenkel- und Sprungelenksfrakturen Arztfehler festgestellt.
Die Anträge auf Begutachtung der Behandlungen von Knie- und Hüftgelenksarthrosen spiegeln sich mit 18 bestätigten Behandlungsfehlern bei den niedergelassenen Ärzten wider, im Krankenhaus mit 93 Fällen.
Die Zahl der Eingaben sinkt jedes Jahr, seit 2014 um 1348.